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10.000 Versicherte betroffen: Was jetzt bei der Element-Pleite passiert

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10.000 Versicherte betroffen: Was jetzt bei der Element-Pleite passiert
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Versicherungsinsolvenz: Was betroffene Kunden jetzt wissen und tun sollten

Die Insolvenz eines Versicherers kommt selten vor, doch wenn es passiert, kann das für die Versicherten erhebliche Folgen haben. Derzeit steht die Element Insurance AG im Mittelpunkt, nachdem ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Anbieter übertragen wird oder ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich jedoch nicht auf den Ausgang verlassen, sondern bereits jetzt aktiv werden.

Wie geht es mit bestehenden Versicherungsverträgen weiter?

Solange das endgültige Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, laufen die bestehenden Verträge weiter. Derzeit wird geprüft, ob ein anderer Versicherer bereit ist, die Verträge der Element Insurance AG zu übernehmen. Falls sich jedoch kein neuer Anbieter findet, werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Versicherungsverträge automatisch innerhalb eines Monats beendet.

Besonders problematisch ist die Situation, da viele Verträge nicht direkt mit der Element Insurance AG abgeschlossen wurden, sondern über Vermittler wie Parigon, Credimaxx oder Panda. Deshalb sollten Verbraucher dringend prüfen, ob ihre Police tatsächlich von der Insolvenz betroffen ist.

Erste Schritte für Versicherte: Was tun bei einer Insolvenz?

Wer bei der Element Insurance AG versichert ist, sollte folgende Schritte unternehmen:

  1. Vertrag prüfen: In den Vertragsunterlagen nachsehen, wer als Risikoträger aufgeführt ist. Steht dort die Element Insurance AG, ist der Vertrag betroffen.
  2. Vermittler kontaktieren: Falls die Unterlagen unklar sind, kann der Versicherungsvertrieb, über den die Police abgeschlossen wurde, Auskunft geben.
  3. Über Kündigung oder Wechsel nachdenken: Verbraucher müssen entscheiden, ob sie den Versicherungsschutz weiter benötigen oder ob die Insolvenz eine Gelegenheit ist, aus dem Vertrag auszusteigen.

Option 1: Die Versicherung wird nicht mehr benötigt

Falls die betroffene Versicherung nicht mehr benötigt wird – beispielsweise, weil sich die Lebensumstände geändert haben oder die Police nicht mehr sinnvoll ist – kann die Insolvenz eine Möglichkeit sein, vorzeitig aus dem Vertrag auszutreten. Da alle Verträge bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch enden, ist keine Kündigung notwendig.

Wer sich unsicher ist, ob die Versicherung noch erforderlich ist, kann sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Falls sich das Verfahren verzögert, lohnt es sich, weiterhin auf die Kündigungsfristen zu achten, um nicht unnötig lange gebunden zu bleiben.

Option 2: Die Versicherung soll weiterlaufen

Für unverzichtbare Policen, wie etwa eine Haftpflichtversicherung, sollten Versicherte sich bereits jetzt nach einer Alternative umsehen. Ein neuer Vertrag sollte am besten vor Ablauf der alten Versicherung abgeschlossen werden, um eine zeitliche Versicherungslücke zu vermeiden.

Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, rät dazu, mehrere Angebote zu vergleichen, um Preis und Leistungen gegenüberzustellen. Manche Verbraucher finden durch den Wechsel sogar eine bessere Police mit günstigeren Konditionen als zuvor.

Besonderer Fall: Schäden und ausstehende Leistungen

Eine besonders kritische Situation betrifft Kunden, die einen Schaden gemeldet haben und noch auf eine Auszahlung warten. Da die Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens sichern müssen, erfolgen im vorläufigen Insolvenzverfahren meist keine weiteren Zahlungen. Das bedeutet:

  • Schäden, die bereits eingereicht wurden, könnten nicht oder nur teilweise ausgezahlt werden.
  • Neue Schäden könnten unbezahlt bleiben, wenn sich kein neuer Versicherer findet.
  • Wenn die Insolvenz endgültig eröffnet wird, müssen Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Ob die Betroffenen die volle Summe erhalten oder nur einen Teil, hängt von der finanziellen Lage des Unternehmens und dem Insolvenzverfahren ab.

Rückforderungen bereits gezahlter Beiträge

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Rückerstattung von bereits gezahlten Beiträgen. Wer seinen Versicherungsbeitrag im Voraus gezahlt hat – beispielsweise als Jahresprämie – kann den nicht verbrauchten Anteil zurückfordern. Allerdings gilt auch hier:

  • Die Rückzahlung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
  • Ob und wann eine Erstattung erfolgt, ist ungewiss.
  • Gläubiger bekommen oft nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erstattet.

Handeln und keine Versicherungslücke riskieren

Die Insolvenz der Element Insurance AG zeigt, dass auch Versicherer nicht vor finanziellen Schwierigkeiten gefeit sind. Für Versicherte gilt jetzt:

  1. Schnell prüfen, ob der eigene Vertrag betroffen ist.
  2. Entscheiden, ob die Versicherung weitergeführt werden soll.
  3. Bei wichtigen Policen frühzeitig eine Alternative suchen.
  4. Im Schadensfall mögliche Erstattungen frühzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wer rechtzeitig handelt, kann finanzielle Verluste begrenzen und bleibt im Ernstfall abgesichert.

Redaktion
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