2 Tage Streik, 1 Klick zur Entschädigung – So rettest du deinen Urlaub
Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt. Dieser beginnt am Donnerstag um 0 Uhr und dauert bis Freitag um 24 Uhr. Dadurch müssen sich Reisende auf erhebliche Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Bereits in den vergangenen Tagen wurden die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf durch Arbeitsniederlegungen beeinträchtigt.
Viele Passagiere stellen sich nun die Frage: Welche Rechte haben Flugreisende bei einem Streik? Hier ein Überblick über mögliche Entschädigungsansprüche und Optionen für Betroffene.
Haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung bei Streik?
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert oder sich um mehr als drei Stunden verspätet.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:
✖ Wenn der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, besteht kein Entschädigungsanspruch.
Wann gilt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Die Beurteilung hängt vom Verantwortungsbereich der Airline ab.
✔ Interner Streik (z. B. des Airline-Personals)
- Wird als unternehmerische Entscheidung gewertet.
- Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, da die Fluggesellschaft den Betrieb sicherstellen muss.
✖ Externer Streik (z. B. Flughafenpersonal, Fluglotsen)
- Wird als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
- Kein Entschädigungsanspruch, da die Airline den Streik nicht kontrollieren kann.
Da es sich in diesem Fall um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, könnten Airlines argumentieren, dass sie nicht zur Entschädigung verpflichtet sind.
Welche Rechte haben Passagiere bei einem Flugausfall oder einer Verspätung?
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung haben Reisende drei zentrale Rechte, wenn ihr Flug durch den Streik beeinträchtigt wird.
1. Anspruch auf Ersatzbeförderung
- Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten – sei es mit einem anderen Flug, per Bahn oder Bus.
- Falls kein Ersatzflug bereitgestellt wird, können Passagiere sich selbst eine Beförderung organisieren und die Kosten zurückfordern.
2. Anspruch auf Betreuungsleistungen
Falls sich der Flug verspätet oder gestrichen wird, haben Reisende das Recht auf:
✔ Kostenlose Verpflegung (Essen und Getränke)
✔ Unterbringung in einem Hotel, falls der Flug erst am nächsten Tag geht
✔ Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
Tipp: Alle Belege für Ausgaben (z. B. Essen, Hotel, Taxi) aufbewahren! Diese können bei der Airline eingereicht werden.
3. Recht auf Ticket-Erstattung
- Wer die Reise nicht mehr antreten möchte, kann vom Flugvertrag zurücktreten.
- Die Airline muss den vollen Ticketpreis zurückzahlen.
Besondere Rechte für Pauschalreisende
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden.
Der Veranstalter muss:
✔ Einen Ersatzflug organisieren
✔ Gegebenenfalls eine Reisepreisminderung gewähren, falls sich die Ankunft erheblich verzögert
Wie können Passagiere ihre Ansprüche prüfen?
Der ADAC Entschädigungsrechner hilft Betroffenen, schnell ihre Rechte zu überprüfen und Entschädigungen einzufordern.
📌 So funktioniert’s:
1️⃣ Flugnummer und Abflugdatum eingeben
2️⃣ Prüfen, ob eine Entschädigung möglich ist
3️⃣ Entschädigungsforderung stellen – entweder selbst oder über einen Dienstleister wie FairPlane
Entschädigungen sind bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
Tipps für Reisende bei Flugstreik
🔹 Vorab informieren:
- Vor dem Abflug die Website der Airline und des Flughafens checken.
🔹 Alternativen bereithalten:
- Falls der Flug gestrichen wird, direkt nach Ersatzbeförderungen (Bahn, Bus, alternative Flugrouten) suchen.
🔹 Nachweise sichern:
- Flugverspätungen oder Annullierungen schriftlich von der Airline bestätigen lassen.
- Alle Belege für Zusatzkosten (Essen, Hotel, Taxi) aufheben.
Rechte kennen und Ansprüche geltend machen
Der Warnstreik am Münchner Flughafen führt voraussichtlich zu erheblichen Flugausfällen und Verspätungen.
✔ Passagiere haben das Recht auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Ticket-Erstattung.
✔ Entschädigungen gibt es nur bei internen Airline-Streiks, nicht bei externen Arbeitskämpfen.
✔ Pauschalreisende sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden.
✔ Mit dem ADAC Entschädigungsrechner können Fluggäste ihre Ansprüche schnell prüfen und durchsetzen.
Wer gut informiert ist, kann sich seine Rechte sichern und finanzielle Verluste vermeiden.
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