Topthema

Achtung, Gartenbesitzer! Diese Arbeiten sind ab März verboten

0
Achtung, Gartenbesitzer! Diese Arbeiten sind ab März verboten
Photo by Jack Blueberry on Unsplash

Diese Regeln gelten bei Baum- und Strauchrückschnitt

Gartenbesitzer und Landwirte aufgepasst: Wer Bäume fällen oder Hecken und Sträucher radikal zurückschneiden möchte, muss dies bis spätestens Ende Februar erledigen. Denn ab dem 1. März tritt die gesetzliche Schutzfrist in Kraft, die bis zum 30. September andauert. Diese Regelung dient dem Schutz der heimischen Vogelwelt und anderer Wildtiere, die in dieser Zeit ihre Brut- und Aufzuchtstätten in Bäumen und Sträuchern nutzen.

Naturschutzgesetz schützt Vögel und Wildtiere

Die gesetzliche Grundlage für dieses Verbot ist §39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind Fällungen und starke Rückschnitte zwischen März und September nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Bußgelder.


Warum gibt es die Schutzfrist?

Die Hauptgründe für die saisonale Einschränkung beim Baum- und Strauchschnitt sind:

Schutz der Vogelbrutzeit: Viele Vogelarten bauen ihre Nester in Sträuchern und Bäumen. Radikale Schnitte könnten sie vertreiben oder sogar ihre Eier und Jungtiere gefährden.
Erhaltung von Lebensräumen: Nicht nur Vögel, sondern auch Insekten, Eichhörnchen und Igel nutzen Hecken und Gehölze als Lebensraum.
Sicherung der Artenvielfalt: Der Verlust von Nistplätzen und Rückzugsorten würde langfristig die Population vieler heimischer Tiere gefährden.
Vermeidung von Bußgeldern: Verstöße gegen das Verbot können mit Strafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Was ist während der Schutzfrist noch erlaubt?

Trotz der strengen Vorschriften gibt es einige Ausnahmen und erlaubte Maßnahmen, die auch zwischen März und September durchgeführt werden dürfen:

Pflegeschnitte: Leichte Formschnitte zur Erhaltung der Pflanzenstruktur sind zulässig.
Verkehrssicherungspflicht: Wenn Bäume oder Äste eine Gefahr für den Straßenverkehr, Gebäude oder Fußgänger darstellen, dürfen sie entfernt oder gekürzt werden.
Kranke oder abgestorbene Bäume: Wenn ein Baum eine akute Gefährdung darstellt (z. B. durch Pilzbefall oder Sturmschäden), kann eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
Gärten und Parks: In privaten Gärten sind kleinere Rückschnitte erlaubt, solange sie keine geschützten Tierarten beeinträchtigen.


Wie sollten Hobbygärtner vorgehen?

Wer noch einen größeren Rückschnitt oder eine Baumfällung plant, sollte jetzt handeln:

📌 Prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist – für bestimmte Baumarten und Größen gelten regionale Schutzverordnungen.
📌 Nester und Tierverstecke vorher kontrollieren – falls Vögel bereits nisten, darf kein Rückschnitt erfolgen.
📌 Professionelle Baumpflege nutzen – Experten können Gefahrenbäume sicher entfernen.
📌 Nachhaltigen Rückschnitt bevorzugen – Bäume und Sträucher schonend behandeln, um Lebensräume zu erhalten.


Strafen bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Wer sich nicht an die Schutzfrist hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen:

Baumfällung oder radikaler Rückschnitt während der Schutzfrist: bis zu 100.000 Euro Strafe
Zerstörung eines bewohnten Vogelnests: bis zu 50.000 Euro Strafe
Fällung geschützter Baumarten ohne Genehmigung: bis zu 25.000 Euro Strafe

Die Höhe der Strafen variiert je nach Bundesland und Einzelfall. Besonders hohe Strafen drohen, wenn durch den Rückschnitt seltene oder geschützte Arten wie Fledermäuse oder Greifvögel betroffen sind.


Rückschnitt jetzt erledigen oder bis Oktober warten

Baum- und Heckenbesitzer sollten sich beeilen, wenn sie größere Rückschnitte oder Baumfällungen durchführen möchten. Nach dem 1. März sind nur noch leichte Pflegeschnitte erlaubt. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Die Regelung schützt die heimische Tierwelt und hilft dabei, den Artenreichtum in unseren Städten und ländlichen Gebieten zu bewahren. Wer sich unsicher ist, ob ein Rückschnitt erlaubt ist, sollte sich beim örtlichen Naturschutzamt oder bei einem Fachbetrieb für Baumpflege beraten lassen.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Topthema