Rhein-Neckar-Kreis. Die Gefahr einer erneuten Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Rhein-Neckar-Kreis ist gestiegen. Grund dafür sind fünf ASP-Fälle bei Wildschweinen südlich des Elektrozauns an der B 47 im Kreis Bergstraße. „Die neuen Fälle zeigen, dass die Tierseuche in unserer Region noch nicht eingedämmt ist“, erklärt Kreisdezernentin Doreen Kuss.
Auswirkungen der ASP:
Obwohl die ASP für Menschen und Haustiere ungefährlich ist, hat sie erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche:
- Landwirtschaft: Finanziellen Einbußen durch den eingeschränkten Verkauf von Schweinefleisch, vermehrte Wildschäden und Auflagen bei der Ernte.
- Jagd: Einschränkungen bei der Jagdausübung.
Appell an die Bevölkerung:
Um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern, appelliert Kuss an die Bevölkerung, die geltenden Maßnahmen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere das Wegegebot im Wald und die Leinenpflicht für Hunde in den Sperrzonen. „Niemand möchte, dass uns die ASP über Jahre hinweg einschränkt“, so Kuss.
Dauer der Maßnahmen:
Wie lange die Einschränkungen noch gelten werden, ist derzeit ungewiss. Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind bis Anfang 2025 gültig. Je nach Entwicklung der Lage kann es zu Lockerungen oder Verschärfungen kommen.
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