Angelbachtal

Angelbachtal sichert sich Vorkaufsrecht am Eichtersheimer Sportplatz

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Angelbachtal. Die Gemeinde Angelbachtal hat für ein Grundstück unmittelbar am Sportplatz in Eichtersheim ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Der Gemeinderat stimmte der entsprechenden Satzung mehrheitlich zu.

Betroffen ist das Grundstück Sportplatzstraße 1. Hintergrund ist nach Angaben der Gemeinde das bestehende Konfliktpotenzial zwischen der Sportplatznutzung mit Lärm- und Lichtemissionen und der angrenzenden Wohnnutzung.

Mit dem Vorkaufsrecht will sich die Gemeinde zugleich die Möglichkeit offenhalten, den Bereich der Sportflächen künftig weiterzuentwickeln. Im Gemeinderat wurde die Entscheidung intensiv diskutiert. Am Ende gab es zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist die Vorkaufsrechtssatzung in Kraft getreten.

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