Abgeordneter fordert bauliche Maßnahmen nach Unfall und Untersuchungsbericht
Am Bahnhof Eberbach bestehen weiterhin sicherheitsrelevante Probleme. Dies geht aus einem Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung hervor, der kürzlich veröffentlicht wurde. Der SPD-Landtagsabgeordnete Jan-Peter Röderer hat sich in einem Schreiben an die Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Dr. Clarissa Freundorfer, gewandt und kritisiert, dass seit einem tödlichen Unfall im vergangenen Jahr keine Veränderungen an der Anlage vorgenommen wurden.
Unfall mit Todesfolge – bestehende Kritik
Im Jahr 2024 kam ein fünfjähriges Kind am Bahnübergang in Eberbach ums Leben. Die Unfallursache steht laut dem Untersuchungsbericht in Zusammenhang mit der vorhandenen technischen Ausstattung des Bahnübergangs. Es existiert lediglich eine Schranke, die mittig zwischen zwei Gleisen verläuft. Dadurch ist es möglich, die Gleise zu betreten, bevor die Schranke erreicht wird, was eine Gefährdung darstellt.
Forderungen nach Sofortmaßnahmen mehrfach zurückgewiesen
Röderer hatte bereits unmittelbar nach dem Vorfall bauliche Maßnahmen gefordert, darunter das Anbringen von rot-weißen Schutzbügeln auf beiden Seiten der Gleise. Die Deutsche Bahn hatte diese Maßnahmen mehrfach als nicht erforderlich abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem mit dem baurechtlichen Bestandsschutz der bestehenden Schrankenanlage. Ein Durchfahrtsverbot für den Bereich wurde zwar angeordnet, jedoch keine baulichen Änderungen vorgenommen.
Untersuchungsbericht bestätigt Mängel
Mit Vorlage des Berichts der Bundesstelle sieht Röderer seine Kritik bestätigt. Die Feststellungen über anhaltende Sicherheitsdefizite machten seiner Ansicht nach bauliche Anpassungen unausweichlich. Er fordert die Deutsche Bahn auf, nicht nur in Eberbach, sondern auch an vergleichbaren Bahnübergängen im Bundesgebiet tätig zu werden und diese dem heutigen Stand der Verkehrssicherheit anzupassen.
Bestandsschutz nicht ausreichend
Röderer kritisiert insbesondere, dass die Deutsche Bahn Maßnahmen vermeide, um den Bestandsschutz nicht zu gefährden. Der Hinweis, dass über kosmetische Maßnahmen hinausgehende Änderungen unterlassen worden seien, um keine Neuzulassungspflicht auszulösen, wird von ihm als unzureichend bezeichnet. Die Sicherheit müsse Vorrang vor formalen Regelungen haben, so der Abgeordnete.
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