Am kommenden Donnerstag, dem 4. Dezember 2025, entscheidet das Arbeitsgericht Mannheim/Kammern Heidelberg in erster Instanz über die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl bei der GFN GmbH. Der bundesweit tätige Weiterbildungsdienstleister mit Zentrale in Heidelberg erkennt das im Juni gewählte Gremium bis heute nicht an und spricht von einer angeblichen „Nichtigkeit“ der Wahl.
Die Geschäftsführung behauptet, der Wahlvorstand habe grob fahrlässige Fehler im Wahlverfahren begangen. Die zuständige Gewerkschaft ver.di widerspricht den Vorwürfen, da der Wahlvorstand sorgfältig gearbeitet habe. Ver.di hält fest, dass selbst bei Fehlern höchstens eine Wahlwiederholung infrage käme, nicht aber die Nichtigkeit der Wahl.
Gewerkschaftssekretär Imre Uysal kritisierte die Maßnahmen des Arbeitgebers als „Zermürbungstaktik“ und forderte die GFN GmbH auf, den „kostenintensiven Bürokratiekrieg“ gegen die Belegschaftsvertreter zu beenden. Bereits kurz nach der Konstituierung des Betriebsrats im Juli kam es zu offenen Behinderungsversuchen, die erst durch einen gerichtlichen Vergleich gestoppt werden konnten.
Ver.di ruft alle Unterstützer zur solidarischen Prozessbegleitung vor dem Arbeitsgericht auf. Die GFN GmbH finanziert sich zu einem erheblichen Teil über öffentliche Mittel der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Die Gewerkschaft betont, dass der Betriebsrat als demokratisches Grundrecht nicht mehr aus dem Betrieb gedrängt werden könne.













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