Gericht bestätigt Zwischenlagerung von CASTOR-Behältern in Philippsburg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Eilanträge gegen die Genehmigung zur Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen in Philippsburg abgelehnt. Damit wurde das Konzept der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen bestätigt. Klagen der Stadt Philippsburg und privater Anwohner sowie Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz wurden zurückgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Zwischenlagerung keine zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch Strahlung oder radioaktive Stoffe verursacht. Die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung würden deutlich unterschritten, sodass keine Gefährdung von Mensch und Umwelt vorliege. Auch das Reparaturkonzept für die CASTOR-Behälter entspreche den Anforderungen an Schadensvorsorge. Darüber hinaus sei das Zwischenlager ausreichend gegen Sabotage und terroristische Angriffe geschützt. Die Sicherheitsmaßnahmen der BGZ würden regelmäßig überprüft und aktuell weiter ausgebaut.
Dr. Matthias Heck, Leiter des Bereichs Genehmigungen bei der BGZ, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. „Das Urteil bekräftigt, dass der Schutz von Mensch und Umwelt oberste Priorität hat,“ sagte er.
Hintergrund der Lagerung ist die gesetzliche Verpflichtung Deutschlands, Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen nach Großbritannien und Frankreich zurückzuführen. Gemäß einem Konsens von Bund, Ländern und AKW-Betreibern aus dem Jahr 2015 sollen diese Abfälle gleichmäßig auf vier Standorte in Deutschland verteilt werden, darunter Philippsburg. Bislang wurden bereits Behälter nach Biblis in Hessen transportiert. In den kommenden Jahren sollen vier weitere CASTOR-Behälter des Typs HAW28M aus La Hague nach Philippsburg gebracht werden.
Die BGZ hat die Öffentlichkeit frühzeitig über die Rückführungspläne informiert und wird dies auch weiterhin tun. Weitere Informationen sind auf der Webseite der BGZ verfügbar.
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