Das Entsorgungsunternehmen AVR Kommunal weist darauf hin, dass holziger Grünschnitt bei der Abholung vor dem Grundstück bestimmte Maße nicht überschreiten darf. In letzter Zeit mussten vermehrt Einzelstücke stehen gelassen werden, da sie zu groß für die Sammelfahrzeuge waren. Laut Satzung dürfen Äste und Zweige maximal eine Länge von 1,50 Metern und einen Durchmesser von 20 Zentimetern haben. Zudem darf das Gewicht pro Stück 25 Kilogramm nicht übersteigen.
Die AVR bittet die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis, den Gartenabfall vor der Bereitstellung entsprechend zu kürzen. Grund für die Beschränkungen ist die technische Breite der Schüttwanne an den Müllwagen. Längere Stücke, etwa Baumstämme von bis zu drei Metern, können technisch nicht geladen werden. Die Anmeldung für die Abholung kann weiterhin jederzeit über das Onlineformular auf der Homepage oder über die Abfall-App vorgenommen werden. Nach der elektronischen Übermittlung erhalten die Haushalte eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem jeweiligen Abholtermin.








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