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Baden-Württemberg plant Verzicht auf Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

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Baden-Württemberg plant Verzicht auf Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Symbolfoto: Pixabay

IHK fordert weitere Kurskorrekturen

Die baden-württembergische Landesregierung bereitet einen Schlussstrich unter die Debatte um die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 vor. Nach Plänen des Wirtschaftsministeriums sollen betroffene Betriebe die erhaltenen Gelder nicht zurückzahlen müssen; bereits geleistete Zahlungen sollen vollständig erstattet werden. Das Ministerium befindet sich hierzu in Abstimmung mit dem Finanzressort, um die nötigen Mittel zeitnah bereitzustellen.

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar begrüßte den Vorstoß als überfällig. IHK-Präsident Manfred Schnabel verwies darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof die bisherige Rückforderungspraxis der L-Bank in mehreren Verfahren bereits als rechtswidrig eingestuft hatte. Kritik übt die Kammer jedoch weiterhin an der Handhabung der späteren Corona-Überbrückungshilfen. Hier erkenne die L-Bank zugunsten von Unternehmen ergangene Urteile aus anderen Bundesländern nicht an, weshalb viele mittelständische Betriebe langwierige Prozesse führen müssten. Schnabel forderte die Politik auf, auch hier für Rechtssicherheit zu sorgen und erinnerte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut an ihr Versprechen, dass kein Unternehmen aufgrund von Rückforderungen in die Insolvenz rutschen dürfe.

Redaktion
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