Gewerbe

Baustellen-Job im Winter: So läuft der Arbeitsvertrag einfach weiter

0
Baustellen-Job im Winter: So läuft der Arbeitsvertrag einfach weiter
©IGBAU NILLEBRAND

Der Winter hat Deutschland fest im Griff, und mit ihm kommt die Kälte, die das Arbeiten auf Baustellen unmöglich macht. Bei Schnee und Frost können keine Fundamente ausgehoben, keine Straßen asphaltiert oder Rohrleitungen verlegt werden. Normalerweise würde dies für Tausende von Baubeschäftigten die Kündigung oder den Übergang in die Arbeitslosigkeit bedeuten.

Doch im Rhein-Neckar-Kreis und in ganz Deutschland sind die Jobs der rund 4.340 Baubeschäftigten in der Region „winterfest“.

Der Schlüssel dazu ist das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) – das frühere Schlechtwettergeld. „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, bestätigt Wolfgang Kreis von der IG BAU Nordbaden.


Die „Winter-Brücke“ der Arbeitsagentur: Bis zu 67 Prozent des Nettolohns

Das Saison-Kug ist eine Art „Winter-Brücke“, die die Arbeitsagentur Baubeschäftigten bietet. Sie sichert die Jobs in den Wintermonaten und hält die Fachkräfte in den Betrieben.

  • Zeitraum: Die Regelung gilt von Dezember bis März.

  • Ausfallgeld: Bauarbeiter erhalten dadurch ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

Das Win-Win-Modell für Betriebe und Beschäftigte

Die IG BAU appelliert an die 412 Baubetriebe im Rhein-Neckar-Kreis, das Saison-Kug als Chance zu begreifen. Der Vorteil für die Unternehmen ist massiv und löst das größte Problem der Branche: den Fachkräftemangel.

  • Vorteil für Firmen: „Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, erklärt Wolfgang Kreis.

  • Vorteil für Beschäftigte: Die Mitarbeiter haben eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.


Bürokratie-Erleichterung: Antragstellung auf Turbo-Modus

Die Bau-Gewerkschaft betont, dass die Nutzung des Saison-Kug auch bei kurzfristigen Wettereinbrüchen unkompliziert ist.

  • Frei planbar: Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, reicht es sogar aus, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren.

  • Flexibilität: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so Kreis.

Neben den Bauunternehmen profitieren auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe von dieser Regelung.


Die Regeln vor dem Antrag: Das muss die Firma prüfen

Bevor die Betriebe das Saison-Kug beantragen, müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen prüfen, um die Leistungen korrekt in Anspruch zu nehmen:

  • Ersatzarbeiten suchen: Zuerst muss geprüft werden, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können (z.B. Produktion in der Halle oder im Lager).

  • Resturlaub und Zeitkonten: Auch alte Urlaubstage und Guthaben auf Arbeitszeitkonten müssen Firmen vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen und – sofern möglich – abbauen.

Die IG BAU fordert die Betriebe auf, die Winter-Brücke zu nutzen, um die Fachkräfte in der Region zu halten und die Stabilität der Baubranche im Rhein-Neckar-Kreis langfristig zu sichern.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Gewerbe