Wer muss die Hinweisschilder aufstellen?
Man schreibe das Jahr 1961. Ein TV-Reporter hält Passanten an einer Haltestelle in München das Mikrofon unter die Nase und fragt, wie sie das neue Rauchverbot in der Straßenbahn finden. Die Antworten sind noch heute im Internet zu sehen: Ein grollender Chor der Empörung. Man fühle sich in seiner persönlichen Freiheit bedroht, schließlich bezahle man ja für die Fahrt. Ähnlich klang es 2007, als Baden-Württemberg den Glimmstängel aus den Restaurants verbannte. Heute, fast zwei Jahrzehnte später, käme niemand mehr auf die Idee, zwischen Schnitzel und Pommes den Tischnachbarn einzunebeln. Seit diesem Monat hat das Land die Regeln für Raucher nun erneut verschärft – vor Ort sorgt das für Verwirrung.
Seit wenigen Tagen ist das geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Am Sinsheimer Busbahnhof zeigt sich beispielhaft, wie schwierig die Umsetzung im Alltag werden kann. Das Problem ist kein Sinsheimer Sonderweg, sondern landesweit angelegt: Alle Kommunen in Baden-Württemberg müssen nun ein Rauchverbot kontrollieren und beschildern, dessen genaue praktische Anwendung auf öffentlichen Flächen alles andere als selbsterklärend ist. Wer morgens an der Bussteig-Kante steht, sieht Kippenstummel nach wie vor auf dem Boden liegen. Das Gesetz verbietet das Qualmen an Haltestellen zwar strikt, doch die große Frage lautet: Wo fängt die Haltestelle an – und wo hört sie auf?

Tübingens streitbarer Oberbürgermeister Boris Palmer goss im Fernsehsender Welt bereits kübelweise Spott über das Regelwerk: „Niemand kann das kontrollieren. Der Normenkontrollrat hat vorher explizit gesagt: Leute, das könnt ihr nicht machen! Weder der Bürger noch der Vollzugsdienst weiß, wo der Bereich beginnt.“ Palmer hätte die Verbotszone pragmatisch auf das eigentliche Wartehäuschen begrenzt. Stuttgart wollte es komplizierter.
Auch die Stadt Sinsheim verweist darauf, dass die Gesetzesänderung das Aufgabenspektrum der Kommunen erheblich erweitert hat. Es gehe um zusätzliche Kontroll-, Vollzugs- und Beschilderungspflichten. Auf diese Problematik hätten die Kommunen im Land den Gesetzgeber bereits im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich hingewiesen, teilt Stadtsprecherin Melanie Wricke mit. Das Rauchverbot ist politisch beschlossen, aber für die Städte in der Praxis mit erheblichem Aufwand verbunden.
In Sinsheim muss man, wie auch andernorts, nun den Zollstock herbeiholen. Wricke teilt mit: „Die Gesetzesbegründung sieht das Verbot 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenzeichen und in einer Breite von mindestens 2,5 Metern vor.“ Der Busbahnhof selbst ist städtisch – hier gilt das neue Landesgesetz. Wer allerdings ein paar Meter weiter Richtung Bahngleise tritt, befindet sich auf dem Gebiet der Deutschen Bahn. Dort gilt bereits seit 2007 das Bundesnichtraucherschutzgesetz. Die DB denkt auch nach der Landes-Änderung nicht daran, ihre vielerorts vorhandenen, gelb markierten „Raucher-Quadrate“ aufzugeben. Ein Bahnhof, zwei Gesetze.
Auch aus den eigenen Reihen regt sich Widerstand. Ein Sinsheimer Busfahrer, der täglich die Routen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) bedient, schüttelt nur den Kopf: „Wir haben zwischen den Fahrten oft nur zwei bis fünf Minuten Pause. Und jetzt dürfen wir nicht einmal mehr eine rauchen.“ Das Verbot treffe das Fahrpersonal als zusätzliche Einschränkung. Die Stadt kontert: Das sei in anderen Branchen seit Jahren normal.
Das Ergebnis der neuen Regelung ist jedoch vor allem ein Müllproblem. Weil feste Aschenbecher in der Nähe fehlen, wandern die Fahrer nun gezwungenermaßen ein paar Meter weiter in die Grauzone. „Dadurch wird es passieren, dass noch viel mehr Kippen auf dem Boden landen“, schimpft der Fahrer. Denn dort, wohin sich die Raucher jetzt zurückziehen, gebe es keine Mülleimer.
Wer am Busbahnhof nach offiziellen Verbotsschildern schaut, sucht derzeit vergebens. Während in den Bussen zwar schon seit Wochen digitale Ansagen durch die Lautsprecher klingen, herrscht auf dem Bahnhofsgelände Funkstille. Die Stadt befindet sich laut Wricke noch „im Austausch“ mit dem VRN und den Verkehrsbetrieben, um abzustimmen, wer überhaupt für die Schilder zuständig ist. Das Gesetz habe die Verpflichtung „bewusst sehr offengelassen“. Gewisse Hinweisschilder oder Aufkleber würden aber notwendig sein und sollen noch in Absprache mit dem Unternehmen angebracht werden.
Und wer soll das Ganze am Ende überwachen? Droht dem Rauchverbot das gleiche Schicksal wie den kaum kontrollierbaren Bußgeldern für Hundekot-Sünder? Das Sinsheimer Ordnungsamt beschwichtigt erst einmal. Man wolle den Bürgern Zeit geben, sich an die neue Rechtslage zu gewöhnen. Der städtische Vollzugsdienst werde auf seinen Streifen zwar danach schauen, aber zunächst gelte: Ermahnen vor Bestrafen. Nur wer absolut uneinsichtig an der Buskante weiterpafft, landet im Bußgeldverfahren.













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