Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich der Kleinkunst mit Bezug zu Baden-Württemberg haben noch bis zum 31. März 2025 die Möglichkeit, sich für den Kleinkunstpreis des Landes zu bewerben. Die Auszeichnung, die erstmals 1986 verliehen wurde, gilt als bundesweit einmalige Förderung junger Talente in verschiedenen Sparten der Kleinkunst.
Das Preisgeld wird vom Kunstministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind, sowie ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem wird bereits seit 15 Jahren ein Ehrenpreis von 5.000 Euro an eine Einzelperson verliehen, die sich durch ihr künstlerisches Schaffen besonders hervorgetan hat.
Die öffentliche Preisverleihung findet am 7. Oktober 2025 im Kulturzentrum E-Werk Freiburg statt. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine ehrenamtliche Jury, die sich aus Fachleuten aus den Bereichen Kunst, Kritik und Veranstaltung zusammensetzt.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können weitere Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren Baden-Württemberg (LAKS BW) beziehen. Die Geschäftsstelle befindet sich in Karlsruhe, Anfragen sind per E-Mail an soziokultur@laks-bw.de oder telefonisch unter 0721/470 419 09 möglich. Das Bewerbungsformular steht auf der Webseite von LAKS BW unter www.laks-bw.de zur Verfügung.
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