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Blauzungenkrankheit: Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises ruft zur Impfung auf

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Land setzt Förderung 2026 fort

Um Tierleid zu verhindern und den regionalen Viehhandel zu sichern, appelliert das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises an alle Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die Impfangebote gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) konsequent zu nutzen. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die Schutzimpfungen auch im Jahr 2026 fortzuführen. „Seuchenprävention und Tierschutz stehen an oberster Stelle“, betont Landwirtschaftsminister Peter Hauk in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Um die Impfbereitschaft zu unterstützen, bezuschussen das Land und die Tierseuchenkasse die Impfungen gegen alle Serotypen (BTV-3, BTV-4 und BTV-8) auch im kommenden Jahr mit jeweils einem Euro pro Impfdosis.

Impfung als Voraussetzung für die Vermarktung

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Impfung nicht nur die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen schützt, sondern auch eine entscheidende wirtschaftliche Komponente hat: Für den Transport von Tieren aus infizierten Gebieten des Serotyps BTV-8 über weite Distanzen ist ein korrekter Impfschutz grundsätzlich zwingend erforderlich. Tiere ohne gültigen Impfstatus dürfen nur unter strengen Auflagen – wie einer 14-tägigen Vorbehandlung mit Insektenschutz und einem anschließenden negativen PCR-Test – in freie Gebiete verbracht werden. Die Kosten für PCR-Tests und Repellentien stehen dabei übrigens in keinem Verhältnis zur kostengünstigen, geförderten Impfung. Zudem bietet ausschließlich die Impfung einen echten Schutz vor der Erkrankung, während ein Test lediglich eine Momentaufnahme darstellt.

Appell an Tierhalterinnen und Tierhalter

Die Impfung ist das wirksamste Instrument, um Infektionsketten nachhaltig zu unterbrechen“, betont das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises. „Nur wenn wir über zwei Jahre hinweg keine neuen Fälle verzeichnen, besteht die Chance auf eine dauerhafte Aufhebung der strengen Handelsbeschränkungen. Wir raten allen Tierhaltern dringend, die aktuell insektenarme Zeit zu nutzen, um ihre Bestände rechtzeitig vor der nächsten Saison abzusichern.“

Was genau ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei gehaltenen als auch wildlebenden Wiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.

Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden (zum Beispiel Alpakas, Lamas) und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Weitere Informationen zur Umsetzung und den geltenden Verbringungsregeln erhalten Tierhalter auf der Webseite des MLR:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/blauzungenkrankheit

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