Brennholzbestellung aus dem Gemeindewald Reichartshausen
Auch in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, hochwertiges Brennholz aus unserem nachhaltig bewirtschafteten Gemeindewald zu bestellen. Die Holzernte wird so durchgeführt, dass nur so viel Holz verkauft wird, wie in den kommenden Jahren nachwächst. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Menge pro Haushalt auf 15 Festmeter begrenzt.
Bezugsmöglichkeiten:
- Brennholz lang/Polterholz: Hierbei handelt es sich um bereits gefällte Bäume, die am Waldweg bereitliegen und weiterverarbeitet und abtransportiert werden können. Der Preis variiert je nach Baumart: Buche, Ahorn, Esche und Hainbuche kosten 80 € inklusive Mehrwertsteuer je Festmeter, Eiche und sonstiges Laubholz kostet 70 € je Festmeter.
- Schlagraum (Reisschlag): Dieses Holz besteht aus Gipfel- und Restholz mit einem Durchmesser größer als sieben Zentimeter, das bei der Ernte von Sägeholz übrig bleibt und im Wald verbleibt. Dieses Holz kann vor Ort aufgearbeitet werden und ist kostengünstiger, je nach Lage zwischen 17 und 25 € je Ster.
Bestellinformationen:
Brennholzbestellungen können bis zum 31. Oktober im KOMM IN oder telefonisch unter 06262/92400 aufgegeben werden. Die Zuteilung von Polterholz aus Frischeinschlag sowie die Zuteilung von Schlagraum erfolgt voraussichtlich von November bis Februar. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung eine E-Mail-Adresse an, damit Ihnen eine Karte für das Polterholz zugeschickt werden kann.
Wichtige Hinweise:
- Am Samstag, den 02. Dezember, findet eine gemeindeübergreifende Bewegungsjagd („Drückjagd“) auf der Gemarkung Reichartshausen statt. Ab dem 25. November ist daher die Aufarbeitung von Brennholz zu unterbrechen und erst wieder ab dem 04. Dezember möglich.
- Brennholz darf nicht alleine aufgearbeitet werden. Es muss eine sichere Rettungskette gewährleistet sein, sobald die Motorsäge eingesetzt wird.
- Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen, einschließlich Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen und Handschuhen.
- Nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) dürfen verwendet werden.
- Die sichere Handhabung der Motorsäge und Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften sind Voraussetzung für die Brennholzvergabe.
- Der Besitz eines “Motorsägenscheins”, der bei der Arbeit im Wald mitgeführt werden muss, ist erforderlich. Der absolvierte Motorsägenkurs muss mindestens zwei Unterrichtstage umfassen.
Fachliche Fragen zum Thema Holz beantwortet gerne unsere Revierleiterin Melissa Rupp (m.rupp@rhein-neckar-kreis.de).
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