Die Debatte um Windkraftanlagen auf der Gemarkung Waibstadt geht in die nächste Runde. Nachdem ein Vorhaben 2023 abgelehnt worden war, hat der Gemeinderat nun einstimmig den Weg für gleich zwei Bürgerentscheide am 29. November freigemacht. Abgestimmt wird getrennt über eine kommunale Fläche im Offenland Richtung Epfenbach sowie über ein deutlich reduziertes Vorhaben im Stadtwald an der B 292.
Die Einwohnerschaft von Waibstadt hat Ende November erneut das Wort über die Zukunft der Windenergie vor Ort. Wie Bürgermeister Boris Schmitt mitteilte, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, am Sonntag, den 29. November 2026, zwei voneinander getrennte Bürgerentscheide durchzuführen. Nachdem im Jahr 2023 eine Planung für bis zu elf Windräder von rund 54 Prozent der Wählerschaft abgelehnt worden war, hat die Ausweisung regionaler Vorranggebiete sowie die Anfrage des Projektentwicklers iTerra energy zu einer neuen Ausgangslage geführt.
Der erste Bürgerentscheid betrifft ein Vorranggebiet im Offenland nördlich der Bebauung in Richtung Epfenbach. Dort planen private Eigentümer auf landwirtschaftlichen Flächen bereits zwei Windräder, für die eine städtische Zustimmung baurechtlich nicht nötig ist. Der Entscheid soll klären, ob die Stadt eine angrenzende kommunale Fläche zur Verpachtung freigibt, um an dieser Stelle ein drittes Windrad zu ermöglichen.
Die zweite Abstimmung widmet sich dem Vorranggebiet südlich der Stadt entlang der B 292 Richtung Sinsheim. Hier stehen im städtischen Wald maximal drei Anlagen zur Debatte – ein deutlicher Unterschied zum damaligen Entwurf. Standorte im Buchenwald wurden von vornherein gestrichen; in Abstimmung mit der Forstverwaltung kämen lediglich bereits vorgeschädigte Bestände oder jüngere Nadelwaldflächen infrage. Sollte die Bürgerschaft zustimmen, plant die Stadt Waibstadt bei beiden Projekten die Etablierung vergünstigter Bürger- und Gewerbestromtarife. Im Vorfeld der Abstimmungen sind umfassende Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Landesnetzwerk „Forum Energiedialog Baden-Württemberg“ vorgesehen.










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