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Bürokratie-Stopp für Familien: Antragsloses Kindergeld ab 2027

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Bürokratie-Stopp für Familien: Antragsloses Kindergeld ab 2027
Symbolfoto ©jubu

Was jetzt wichtig ist

Ein sonniger Frühlingstag in der Hauptstadt und eine Nachricht, die Millionen künftiger Eltern das Leben erleichtern soll: Zwischen Kanzleramt und Reichstag verkündeten die SPD-Spitzen Lars Klingbeil und Bärbel Bas heute einen Durchbruch beim Bürokratieabbau. Ab dem Jahr 2027 soll das Kindergeld für die meisten Familien in Deutschland automatisch – also ohne langwierigen Papierkrieg – ausgezahlt werden. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den entsprechenden Gesetzentwurf.

„Papierkram abschaffen“: Erleichterung nach der Geburt

Bisher mussten Eltern unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes einen formellen Antrag bei der Familienkasse stellen. Das soll sich bald ändern. „Wir entlasten die Verwaltung, wir schaffen Bürokratie ab“, erklärte SPD-Parteichef Lars Klingbeil während eines Spaziergangs durch das Regierungsviertel. Das Ziel sei es, jungen Familien in den ersten Tagen nach der Geburt den Rücken freizuhalten. „Eltern haben Wichtigeres zu tun, als sich um Formulare zu kümmern. Wir machen das Leben der Menschen konkret besser“, so Klingbeil weiter.

Die Neuregelung ist ein Kernstück der Vorschläge der Sozialstaatskommission und soll die Effizienz des Sozialstaats massiv steigern.


Der Zeitplan: Wer profitiert wann?

Auch wenn der Beschluss nun steht, müssen sich Eltern noch etwas gedulden. Die technische Umstellung der Familienkassen erfolgt in zwei Stufen:

  • Ab März 2027: Eltern, die bereits ein Kind haben und für ein weiteres Kind Kindergeld beziehen möchten, müssen keinen neuen Antrag mehr stellen.

  • Ab November 2027: Auch Familien, die zum ersten Mal Nachwuchs bekommen, profitieren von der automatischen Auszahlung.

Aktuell beläuft sich das Kindergeld einkommensunabhängig auf 259 Euro pro Monat. Das Finanzministerium schätzt, dass durch die Reform jährlich rund 300.000 Anträge wegfallen, was auch die personell stark belasteten Familienkassen spürbar entlasten wird.


Die Voraussetzungen für die automatische Auszahlung

Damit das Geld ohne Antrag fließen kann, müssen bestimmte Daten bereits im System hinterlegt sein:

  1. Kontoverbindung (IBAN): Die Behörden müssen eine aktuelle Bankverbindung vorliegen haben. Dies ist oft bereits über das Steuerportal Elster oder die Hausbank der Fall.

  2. Wohnsitz & Erwerbstätigkeit: Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland leben und hier erwerbstätig sein.

Wer muss weiterhin einen Antrag stellen?

Nicht für alle wird es vollautomatisch gehen. Einen Antrag (in vereinfachter Form) müssen weiterhin stellen:

  • Bezieher von Grundsicherung.

  • Eltern, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Diese Gruppen erhalten laut Finanzministerium jedoch ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code. Dieser führt zu einem bereits vorausgefüllten digitalen Antrag, der lediglich ergänzt und abgeschickt werden muss.


Ein „großes Reformwerk“ für den Sozialstaat

Bärbel Bas betonte, dass das antraglose Kindergeld erst der Anfang sei. „Es ist die erste Maßnahme eines großen Reformwerks“, so Bas. Ziel sei es, Leistungen zu bündeln und Daten behördenübergreifend nutzbar zu machen, um unnötige Doppelabfragen zu vermeiden. Bis zum Sommer soll hierfür eine umfassende Konzeption vorliegen.

Echo der Sozialverbände: Lob und leise Kritik

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßte den Schritt grundsätzlich. „Bürokratieabbau ist ein guter erster Schritt“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Dennoch sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf: Das Kindergeld werde bei Beziehern von Grundsicherung weiterhin als Einkommen angerechnet, was die Armutsfestigkeit der Leistung schwäche. Hier fordert der SoVD eine Nachbesserung, damit das Geld vollumfänglich bei den bedürftigsten Familien ankommt.


Das neue Kindergeld-System

Merkmal Detail
Starttermin Ab März 2027 (Stufenmodell)
Betrag 259 € pro Monat / Kind
Voraussetzung IBAN bei Behörden bekannt (z. B. via Elster)
Ziel Wegfall von 300.000 Anträgen pro Jahr
Status Kabinettsbeschluss vom März 2026
Redaktion
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