Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die soziale Teilhabe von Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallen in der Förderperiode 2021 bis 2027 jährlich 522.510 Euro. Bisher flossen daher bereits rund drei Millionen Euro in der Förderperiode 2021 bis 2027 an Förderungen des ESF in den Rhein-Neckar-Kreis, teilt das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.
Kürzlich hat der regionale ESF‑Arbeitskreis Beschäftigung seine Strategie für den Förderzeitraum 2027 verabschiedet. Die Grundlagen können auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/esf abgerufen werden.
Im Zentrum stehen besonders arbeitsmarktferne junge Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Schülerinnen und Schüler, die von Schulabbruch bedroht sind sowie Alleinerziehende/Erziehende. Die Förderung soll sich dabei weiterhin auch an benachteiligte Zielgruppen außerhalb des sozialgesetzlichen Leistungsbezugs richten, dabei insbesondere an Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen.
Gefördert werden insbesondere Projekte, die den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern und die Berufsorientierung unterstützen. Die Projektkonzeptionen sollen darüber hinaus Gender Mainstreaming, ökologische Nachhaltigkeit und den Ausbau der Medienkompetenz berücksichtigen. Für Alleinerziehende bzw. Erziehende werden Maßnahmen bevorzugt, die durch Teilzeitmodelle oder bereitgestellte Kinderbetreuung eine Teilnahme ermöglichen.
Projektanträge können bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden
Projektträger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 ein Projekt zu diesen Zielen durchführen möchten, können dafür bis zum 1. Juni 2026
ihren Antrag elektronisch über das ELAN-Portal – https://elan.esf-bw.de – einreichen. Nach der Registrierung werden die Anträge vom ESF‑Arbeitskreis Beschäftigung einer regionalen Bedarfsprüfung unterzogen und in geheimer Abstimmung bewertet. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft die L‑Bank die abschließende Förderentscheidung, wobei darauf geachtet wird, dass im gesamten Kreis ausgewogene Förderangebote genutzt werden können. Weitere Informationen können auf der ESF-Infoseite www.esf-bw.de abgerufen werden.












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