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Das neue Gaststättengesetz 2026 in Baden-Württemberg im Check

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Das neue Gaststättengesetz 2026 in Baden-Württemberg im Check

Ein historischer Wendepunkt für Gastronomen, Vereinsvorstände und Festveranstalter: Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Die umfassende Reform, die aus der Arbeit der „Entlastungsallianz“ hervorgegangen ist, verspricht das Ende der klassischen Konzession. Wo früher langwierige Genehmigungsverfahren nötig waren, soll künftig eine einfache Anzeige genügen. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis?


Das Ende der Konzession: Anzeigepflicht statt Erlaubnis

Die wohl spektakulärste Neuerung betrifft den Ausschank alkoholischer Getränke. Die bislang obligatorische Gaststättenerlaubnis (die klassische Konzession) sowie die bei Festen notwendige Gestattung (Ausschankgenehmigung) gehören der Vergangenheit an.

Seit Jahresbeginn gilt eine allgemeine Anzeigepflicht. Das bedeutet: Das Gastgewerbe wird deutlich liberalisiert. Unabhängig davon, ob Bier, Wein oder nur Limonade ausgeschenkt wird, entfällt der bürokratische Hürdenlauf zur Erlangung einer Genehmigung.


Regeln für stationäre Betriebe (Restaurants, Cafés, Kneipen)

Wer heute ein Restaurant oder ein Café eröffnen möchte, muss nicht mehr auf die Erteilung einer Erlaubnis warten. Stattdessen tritt die Gewerbeanmeldung in den Fokus.

  • Frist: Die Anzeige muss mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorliegen.

  • Angabepflichten: In der Anmeldung müssen Details zur Betriebsart, zur geplanten Außenbewirtung oder zu speziellen Angeboten (z. B. Shisha) enthalten sein.

  • IHK-Unterrichtungsnachweis: Ein wichtiger Baustein bleibt erhalten. Betreiber müssen eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorlegen. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Inhaber über notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse verfügt, um den Betrieb eigenverantwortlich und sicher zu führen.


Erleichterungen für Vereine und Stadtfeste

Besonders Vereine profitieren von der Modernisierung des Gaststättenrechts. Ob Sportfest, Weihnachtsmarkt oder Feuerwehrjubiläum – die „Gestattung“ nach § 12 des alten Gesetzes ist Geschichte.

Die neuen Regeln für Veranstaltungen:

  1. Textform genügt: Eine einfache Anzeige bei der Verwaltung reicht aus.

  2. Zwei-Wochen-Frist: Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

  3. Privileg für alkoholfreie Angebote: Vereine müssen ihr Event nur dann anzeigen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Wer lediglich Bratwurst und Softdrinks verkauft, ist von der Anzeigepflicht nach LGastG befreit (die allgemeine Anmeldung der Veranstaltung bleibt davon unberührt).


Mehr Eigenverantwortung

Das neue LGastG 2026 ist ein klares Signal für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Durch den Wegfall der Konzessionspflicht wird der Einstieg in die Gastronomie erleichtert. Dennoch warnt das Wirtschaftsministerium: Die Erleichterung beim Verfahren bedeutet keine Aufweichung der Standards. Hygienevorschriften und Jugendschutz müssen weiterhin strikt eingehalten werden.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbeanmeldungen und Veranstaltungsanzeigen sind ab sofort bei den örtlichen Verwaltungen (z.B. im Rathaus Waibstadt oder Heidelberg) erhältlich.


Die wichtigsten Änderungen

Thema Alt (vor 2026) Neu (ab 2026)
Genehmigung Gaststättenerlaubnis nötig Entfällt
Verfahren Erlaubnisverfahren (Konzession) Anzeigepflicht
Frist (stationär) Variabel / teils Monate 6 Wochen vorher
Frist (Events) Gestattungsantrag 2 Wochen vorher
Nachweise IHK-Unterrichtung erforderlich Bleibt bestehen
Redaktion
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