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Ehegattennotvertretungsrecht: Regelung für Gesundheitsangelegenheiten tritt in Kraft

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Ehegattennotvertretungsrecht: Regelung für Gesundheitsangelegenheiten tritt in Kraft
Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt, Tillmann Schönig ©LRA

Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein neues gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Diese Regelung richtet sich an verheiratete Paare, die nicht getrennt leben. Sie erlaubt es dem Ehepartner, im Falle von akuten Krankheitssituationen wie Bewusstlosigkeit oder Koma, Entscheidungen für den betroffenen Partner zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dieser Regelung ist, dass Ärzte und Ärztinnen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, um den Ehepartner über die Gesundheitslage informieren zu können.

Begrenzte Anwendbarkeit des Rechts

Das Ehegattennotvertretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Gesundheitsangelegenheiten und in sehr begrenztem Umfang auf den Aufenthalt des betroffenen Partners. Finanzielle Angelegenheiten oder Entscheidungen, die einen längeren Aufenthalt in einer Reha- oder Pflegeeinrichtung betreffen, fallen nicht unter diese Regelung. In diesen Fällen muss eine andere rechtliche Grundlage, wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung, vorliegen.

Dauer und Ablauf der Regelung

Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für einen Zeitraum von sechs Monaten. Dieser Zeitraum beginnt, sobald ein Arzt bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Rechts vorliegen. Nach Ablauf der sechs Monate endet das Recht automatisch, ohne dass eine weitere Entscheidung erforderlich ist. Sollte in dieser Zeit keine Vorsorgevollmacht erstellt worden sein, muss beim zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung beantragt werden, um die weiteren rechtlichen Schritte zu klären.

Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung

Tillmann Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, weist darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung in der Regel Vorrang vor dem Ehegattennotvertretungsrecht haben. Für detaillierte Informationen zur Vorsorgevollmacht sowie zur rechtlichen Betreuung können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises informieren. Hier finden sie auch Links zu Betreuungsvereinen und Hinweise auf Vorträge, die im Kreis zu diesem Thema angeboten werden.

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