Fast 39.600 Erbschaften und Schenkungen bearbeitet
Im Jahr 2025 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 39.600 Erbschaften und Schenkungen steuerlich veranlagt. Der dabei erfasste Vermögenserwerb hatte einen Gesamtwert von rund 20,4 Milliarden Euro. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, bedeutet das allerdings nicht, dass auf die gesamte Summe Steuern gezahlt werden mussten. Bei mehr als 29.000 Fällen blieb nach Berücksichtigung der steuerlichen Regeln ein positiver steuerpflichtiger Erwerb übrig. Dieser belief sich auf insgesamt fast 13 Milliarden Euro.
Für die Berechnung dieses steuerpflichtigen Erwerbs werden unter anderem verschiedene Steuerbefreiungen berücksichtigt. In bestimmten Fällen kommen außerdem frühere Schenkungen, sogenannte Vorerwerbe, hinzu. Auf die knapp 13 Milliarden Euro steuerpflichtiges Vermögen wurden insgesamt etwas weniger als 2,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Steuerquote von 20,5 Prozent.
Erbschaften häufiger, Schenkungen aber mit höherem Gesamtwert
Bei rund 22.400 Fällen und damit bei mehr als drei Vierteln der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen handelte es sich um Erbschaften. Der steuerpflichtige Wert dieser Erbschaften lag bei etwa 6,1 Milliarden Euro.
Deutlich weniger Fälle entfielen auf Schenkungen. Im Jahr 2025 wurden etwas mehr als 6.600 steuerpflichtige Schenkungen erfasst. Dabei wurden allerdings Vermögenswerte von insgesamt rund 6,8 Milliarden Euro übertragen. Obwohl es wesentlich weniger Schenkungen als Erbschaften gab, war ihr Gesamtwert damit höher.
Wenige sehr große Vermögensübertragungen machen einen großen Teil aus
Bei den einzelnen Erbschaften und Schenkungen gibt es große Unterschiede. Rund 10.500 Fälle und damit 36 Prozent aller steuerpflichtigen Erwerbe hatten einen Wert von höchstens 50.000 Euro. Zusammengenommen wurden in dieser Gruppe Vermögenswerte von rund 200 Millionen Euro übertragen.
Am anderen Ende der Statistik stehen 525 Fälle mit einem steuerpflichtigen Vermögensübergang von jeweils mehr als 2,5 Millionen Euro. Das waren lediglich 1,8 Prozent aller steuerpflichtigen Fälle. Zusammen erreichten diese großen Erbschaften und Schenkungen jedoch einen Wert von knapp 7,3 Milliarden Euro. Für diese Fälle wurden rund 1,6 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt.
Reinnachlass lag im Durchschnitt bei rund 791.000 Euro
Zusätzlich betrachtet die Statistik die von den Finanzämtern abschließend bearbeiteten Nachlässe. Im Jahr 2025 waren das mehr als 11.400 Fälle. Die dazugehörigen Erbfälle können allerdings bereits in früheren Jahren eingetreten sein. Entscheidend für die Statistik ist, dass die Bearbeitung beziehungsweise Steuerfestsetzung im Jahr 2025 erfolgte.
Vor dem Abzug von Verbindlichkeiten hatten diese Nachlässe einen Gesamtwert von rund 10,6 Milliarden Euro. Werden beispielsweise Schulden und andere Nachlassverbindlichkeiten abgezogen, bleibt der sogenannte Reinnachlass. Dieser lag bei insgesamt mehr als 9 Milliarden Euro. Im Durchschnitt hatte ein Reinnachlass damit einen Wert von rund 791.000 Euro.
Kleinere Erbschaften tauchen nicht immer in der Statistik auf
Die Zahlen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik bilden nicht sämtliche Erbschaften und Schenkungen in Baden-Württemberg ab. Erfasst werden nur Fälle, bei denen es zu einer Steuerfestsetzung kam. Dazu gehören auch Steuerfestsetzungen von null Euro.
Vor allem kleinere Erbschaften sind deshalb nur teilweise enthalten. Wenn das geerbte Vermögen beispielsweise vollständig innerhalb der geltenden steuerlichen Freibeträge liegt und das Finanzamt deshalb auf eine Steuerfestsetzung verzichtet, erscheint ein solcher Fall nicht unbedingt in dieser Statistik.












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