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Erdbeben in Myanmar und Thailand: Was Reisende jetzt wissen müssen

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Erdbeben in Myanmar und Thailand: Was Reisende jetzt wissen müssen
Photo by Faruk Tokluoğlu on Pexels

Schwere Erdbeben in Südostasien – Die aktuelle Lage in Myanmar und Thailand

Gestern wurde Südostasien von einem starken Erdbeben der Stärke 7,7 erschüttert. Besonders betroffen ist Zentral-Myanmar, rund 50 Kilometer östlich von Monywa. Auch in der thailändischen Hauptstadt Bangkok wurden Erschütterungen registriert. Die südlichen Urlaubsregionen Thailands – darunter Phuket und Koh Samui – sind laut aktuellen Berichten nicht oder nur sehr gering betroffen.

Die Lage ist insbesondere für Reisende unklar, die kurz vor einer Abreise in die betroffenen Gebiete stehen oder bereits gebucht haben. Der ADAC informiert über die rechtlichen Möglichkeiten für Reiserücktritt, Umbuchung und Kulanzregelungen.


Pauschalreisen: Rechte bei Naturkatastrophen

Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, profitieren vom deutschen Reiserecht (§ 651h BGB). Dieses erlaubt einen kostenlosen Rücktritt, wenn:

  • die Reise durch höhere Gewalt oder

  • durch unvorhersehbare Umstände

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Beispiele für Rücktrittsgründe:

  • Beschädigte Unterkünfte (z. B. Hotels oder Resorts)

  • Eingeschränkte Infrastruktur (Straßensperrungen, Stromausfälle)

  • Evakuierungen oder behördliche Anordnungen

  • Offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Nicht ausreichend sind:

  • Unsicherheit oder Angst vor Nachbeben

  • Allgemeine Verunsicherung ohne konkrete Beeinträchtigung


Individualreisen: Eingeschränkte Rechte bei selbst gebuchten Leistungen

Bei Einzelleistungen wie separat gebuchten Flügen, Hotels oder Airbnb-Unterkünften ist die Rechtslage komplexer. Ein kostenloser Rücktritt ist hier nicht automatisch möglich.

Mögliche Optionen:

  • Kulanzregelungen der Anbieter prüfen (z. B. Umbuchung, Gutscheine)

  • AGB des Anbieters lesen (Stornierungsbedingungen)

  • Reiseversicherung auf Leistungen bei Naturkatastrophen überprüfen

Nur wenn der Anbieter nachweislich nicht leisten kann, z. B. weil ein Hotel zerstört wurde, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.


Reiseversicherung: Prüfen, was abgedeckt ist

Reiseversicherungen enthalten teils Klauseln zu Naturkatastrophen. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter.

Typische Punkte, die abgedeckt sein können:

  • Rücktrittskostenversicherung bei unmöglicher Anreise

  • Erstattung bei Reiseabbruch

  • Übernahme von Mehrkosten für Umbuchungen

  • Notfallhilfe vor Ort (z. B. Rücktransport)

Wichtig: Viele Versicherungen schließen Angst vor Gefahren oder bloße Vorsichtsmaßnahmen aus. Entscheidend ist, ob die Leistung objektiv nicht erbracht werden kann.


Auswärtiges Amt: Reisehinweise und Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt bewertet die Sicherheitslage weltweit. Für betroffene Regionen kann eine Reisewarnung ausgesprochen werden.

Unterschiede:

  • Reisehinweis: Empfehlung zur Vorsicht

  • Teilreisewarnung: Warnung für bestimmte Regionen

  • Reisewarnung: Konkrete Warnung vor Reisen – wichtig für kostenfreien Rücktritt

Aktuelle Informationen gibt es unter:
🔗 auswaertiges-amt.de


Empfehlungen für betroffene Reisende

  1. Kontakt zum Reiseveranstalter aufnehmen

    • Informationen zur Lage vor Ort

    • Umbuchungs- oder Stornierungsoptionen erfragen

  2. Airline kontaktieren

    • Flugstatus prüfen

    • Erstattung oder Umbuchung bei annullierten Flügen

  3. Reiseversicherung prüfen

    • Bedingungen für Rücktritt und Reiseabbruch

    • Hotline oder Kundenservice kontaktieren

  4. Nachrichtenlage verfolgen

    • Aktuelle Berichte zur Erdbebenlage

    • Einschätzungen von Behörden und Medien beachten

  5. Auswärtiges Amt konsultieren

    • Reise- und Sicherheitshinweise für Myanmar und Thailand

    • Registrierung im Krisenvorsorgesystem ELEFAND (für Deutsche im Ausland)


Rechte und Pflichten bei Reisen in Erdbebengebiete

Fall Rechtliche Bewertung Empfehlung
Pauschalreise mit beschädigtem Hotel Kostenfreier Rücktritt möglich Kontakt mit Veranstalter
Pauschalreise ohne konkrete Beeinträchtigung Kein automatisches Rücktrittsrecht Kulanzregelungen erfragen
Flug und Hotel separat gebucht Kein automatisches Rücktrittsrecht Einzelfall prüfen, Anbieter kontaktieren
Ausfall oder Schließung gebuchter Unterkunft Erstattung möglich Nachweis der Nichtdurchführbarkeit erforderlich
Angst vor Nachbeben Kein Rücktrittsgrund Umbuchung auf Kulanzbasis möglich
Reisewarnung durch Auswärtiges Amt Kostenfreier Rücktritt bei Pauschalreisen Versicherungsfall möglich
Kein Zugang zur betroffenen Region Rücktritt oder Umbuchung möglich Belege sichern

Das Erdbeben in Myanmar und Thailand hat Auswirkungen auf die Reisepläne vieler Urlauber. Pauschalreisende sind rechtlich gut abgesichert, wenn konkrete Beeinträchtigungen vorliegen. Individualreisende sind auf Kulanzlösungen oder Versicherungsleistungen angewiesen. Es gilt, Informationen einzuholen, Verträge zu prüfen und rechtzeitig zu handeln. Nur so lassen sich unnötige Kosten und Unsicherheiten vermeiden.


Wichtige Anlaufstellen für aktuelle Informationen:

Dieser Text basiert auf aktuellen Informationen des ADAC und der Verbraucherzentralen. Bei rechtlichen Fragen ist die Konsultation einer Rechtsberatung empfohlen.

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