Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen eine zentrale Rolle in der Wirtschaft Baden-Württembergs. Um deren Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, stellt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erneut 3,8 Millionen Euro im Rahmen der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bereit. Zehn Unternehmen aus dem ländlichen Raum profitieren von dieser aktuellen Förderrunde.
Förderberechtigte Unternehmen
Das Programm richtet sich an KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die sich in ländlichen Gebieten Baden-Württembergs befinden. Voraussetzung ist, dass sie Innovationen im Bereich der kreislauforientierten Wirtschaft oder Bioökonomie entwickeln. Anträge müssen durch die jeweiligen Gemeinden in Kooperation mit den Unternehmen eingereicht werden.
Fördermöglichkeiten im Rhein-Neckar-Kreis
Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 können sich Unternehmen aus Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen für die Förderung bewerben.
Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur wirtschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen beitragen.
Unternehmen, die sich für das Förderprogramm interessieren, finden weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen auf der Website des Ministeriums unter:
mlr.baden-wuerttemberg.de.
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