Sinsheim

Förderung für Vereine in Sinsheim: So gehts zum Antrag

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Förderung für Vereine in Sinsheim: So gehts zum Antrag

Anträge auf Vereinsförderung in Sinsheim bis Ende Mai möglich

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Sinsheim haben die Möglichkeit, bis zum 31. Mai 2025 einen Antrag auf Vereinsförderung bei der Stadtverwaltung einzureichen. Neben einer finanziellen Unterstützung können förderwürdige Vereine auch städtische Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen nutzen.

Detaillierte Informationen zur Vereinsförderung sowie das erforderliche Antragsformular sind auf der städtischen Website www.sinsheim.de abrufbar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anträge, die nach dem Stichtag 31. Mai 2025 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für Fragen zur Vereinsförderung steht Herr Joshua Ewald aus der Abteilung Kultur, Sport und Vereine unter Tel. 07261 404-166 oder per E-Mail an kultur@sinsheim.de zur Verfügung. Anliegen zur Belegung städtischer Räumlichkeiten beantwortet Frau Karin Blum aus der Abteilung Immobilienmanagement unter Tel. 07261 404-314 oder per E-Mail an immo@sinsheim.de.

Vereine, die sich in die neue Vereinsliste der Stadt Sinsheim eingetragen und ihre Zustimmung zur Informationsweitergabe erteilt haben, erhalten alle relevanten Informationen gesondert. Eine nachträgliche Eintragung in die Vereinsliste ist weiterhin möglich. Weitere Details dazu sind ebenfalls auf www.sinsheim.de zu finden.

Redaktion
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