Der Sinsheimer Gemeinderat hat am Dienstagabend dem Kampf gegen das Katzenelend in der Stadt eine neue, rechtliche Basis verschafft. Die Einführung einer Katzenschutzverordnung nach §13b Tierschutzgesetz ist beschlossene Sache. Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Regelung umzusetzen und den Tierschutzverein Tierheim Sinsheim und Umgebung e.V. mit der praktischen Durchführung zu betrauen.
Kontrollierte Population für den Tierschutz
Die neue Verordnung reagiert auf die unkontrollierte Vermehrung nicht kastrierter Freigängerkatzen in Sinsheim, die laut der Begründung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu erheblichem Tierleid, einer Überlastung des Tierheims und Gesundheitsrisiken führen. Nun gibt es eine klare Vorgabe: Für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird, besteht ab Inkrafttreten eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.
Katzenhalter, deren Tiere älter als sechs Monate sind und freien Auslauf genießen, sind verpflichtet, diese durch einen Tierarzt kastrieren, chippen oder tätowieren und in einem Haustierregister wie Tasso oder FINDEFIX registrieren zu lassen. Der Tierschutzverein, der die Umsetzung übernimmt, kann künftig freilebende Katzen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung in Obhut nehmen, um die Population nachhaltig zu reduzieren.
Die Kooperation mit dem lokalen Tierschutzverein soll eine praxistaugliche Umsetzung gewährleisten. Auch die Wildkatze profitiert indirekt: Die Eindämmung der freilaufenden Hauskatzen schützt die heimkehrende Wildkatzenpopulation im Odenwald vor Hybridisierung und Nahrungskonkurrenz.
Was passiert bei Verstoss?
Während die Verordnung nun eine rechtliche Grundlage schafft, um Tierleid nachhaltig zu reduzieren, gibt es einen Wermutstropfen: Die Aufnahme eines Bussgeldtatbestandes in die Verordnung war aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Unkastrierte und unregistrierte Halterkatzen, die aufgegriffen werden, können von der Stadt oder dem beauftragten Verein in Obhut genommen werden. Ist der Halter nicht ermittelbar, darf die Kastration auf Kosten des Halters vorgenommen werden. Die Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.













Rückmeldung an den Autor?