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Frist für Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen läuft am 31. März ab

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Frist für Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen läuft am 31. März ab
Bild von Krissie auf Pixabay

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis Ende März ihre Beschäftigungsdaten für das vergangene Jahr an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Die Agentur für Arbeit Heidelberg weist darauf hin, dass Betriebe gesetzlich verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Die Anzeige muss bis spätestens zum 31. März 2026 vorliegen, eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Unternehmen, die die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Inklusionsamt leisten. Die entsprechenden Staffelbeträge für diese Abgabe wurden für das laufende Jahr erhöht. Zur einfachen Übermittlung der Daten steht die kostenfreie Software „IW-Elan“ zur Verfügung, mit der Firmen auch eine mögliche Zahlungspflicht direkt berechnen können. Die eingenommenen Mittel werden zweckgebunden eingesetzt, etwa für die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze oder für Eingliederungszuschüsse. Für Beratungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung bietet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur eine kostenlose Hotline an.

Redaktion
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