Sinsheim

Führerschein-Umtausch: Erste Frist am 19. Juli abgelaufen

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jetzt stehen die Jahrgänge 1959 bis 1964 an

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.07.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnishabers Tag, bis zu dem der Führerschein austauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch möglich.

 

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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