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Führerschein-Umtausch: Frist für die Jahre 2002 bis 2004 rückt näher

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Führerschein-Umtausch: Frist für die Jahre 2002 bis 2004 rückt näher

Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte den Kalender im Blick behalten: Die gesetzliche Frist für den verpflichtenden Dokumentenumtausch endet am 19. Januar 2027. Um Engpässe und lange Wartezeiten bei den Fahrerlaubnisbehörden kurz vor dem Stichtag zu vermeiden, ruft das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer dazu auf, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern.

Hintergrund ist eine EU-weite Vorgabe: Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, schrittweise durch das fälschungssichere EU-Kartenmodell ersetzt werden. Während die Papierführerscheine (grau und rosa) nach dem Geburtsjahr der Inhaber abgearbeitet wurden, richtet sich der Stufenplan bei den ab dem 1. Januar 1999 ausgegebenen Scheckkarten-Führerscheinen nach dem konkreten Ausstellungsjahr.

Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Was die Befristung bedeutet

Die Behörden betonen eine wichtige Unterscheidung: Der Pflichtumtausch betrifft ausschließlich das Ausweisdokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Die einmal erworbene Fahrberechtigung für die jeweiligen Fahrzeugklassen bleibt uneingeschränkt und lebenslang gültig.

Das neue Führerscheindokument erhält nach dem Umtausch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments, des biometrischen Passfotos und der Personendaten soll vor allem Dokumentenfälschungen wirksam vorgebeugt werden.

Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und bei einer Verkehrskontrolle mit einem abgelaufenen Führerscheindokument angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall droht ein Verwarngeld.

Wo steht das Ausstellungsdatum auf dem Kartenführerschein?

Um zu prüfen, ob der eigene Führerschein von der aktuellen Frist betroffen ist, genügt ein Blick auf die Vorderseite der Plastikkarte:

  • Das maßgebliche Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a aufgedruckt.

  • Liegt das dort vermerkte Datum zwischen dem 01.01.2002 und dem 31.12.2004, muss der Umtausch bis spätestens 19. Januar 2027 abgeschlossen sein.

Sonderregelung für ältere Jahrgänge: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig davon, welches Ausstellungsdatum auf dem Dokument verzeichnet ist.

Der Stufenplan für Kartenführerscheine (ab Ausstellungsjahr 1999)

┌──────────────────────────────────────┬──────────────────────────────┐
│ Ausstellungsjahr des Führerscheins   │ Gesetzliche Umtauschfrist    │
├──────────────────────────────────────┼──────────────────────────────┤
│ 1999 bis 2001                        │ 19. Januar 2026 (abgelaufen) │
│ 2002 bis 2004                        │ 19. Januar 2027 (AKTUELL)    │
│ 2005 bis 2007                        │ 19. Januar 2028              │
│ 2008                                 │ 19. Januar 2029              │
│ 2009                                 │ 19. Januar 2030              │
│ 2010                                 │ 19. Januar 2031              │
│ 2011                                 │ 19. Januar 2032              │
│ 2012 bis 18. Januar 2013             │ 19. Januar 2033              │
└──────────────────────────────────────┴──────────────────────────────┘

Online-Terminvereinbarung bei den Fahrerlaubnisstellen im Kreis

Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt, nicht bis zum Jahreswechsel zu warten, sondern bereits in den kommenden Wochen einen persönlichen Termin zu reservieren.

Für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis stehen die Fahrerlaubnisstellen an folgenden drei Standorten zur Verfügung:

  • Fahrerlaubnisstelle Sinsheim

  • Fahrerlaubnisstelle Wiesloch

  • Fahrerlaubnisstelle Weinheim

Termine können bequem über das zentrale Buchungsportal des Landratsamts gebucht werden unter: www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Erforderliche Unterlagen und Kosten

Zum vereinbarten Vor-Ort-Termin müssen folgende Dokumente im Original mitgebracht werden:

  1. Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass.

  2. Der bisherige „alte“ Führerschein.

  3. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Papierform (Passbildformat).

Produktion und Direktversand nach Hause

Nach der Antragsstellung wird die neue Karte direkt bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bearbeitungs- und Fertigungsdauer liegt erfahrungsgemäß bei etwa zwei bis drei Wochen. Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Antragsteller anschließend direkt per Post nach Hause zugestellt; eine erneute Abholung vor Ort entfällt. Die Gebühr für das Verfahren beträgt 32,90 Euro inklusive der anfallenden Versandkosten.

Weiterführende Details und Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte im Internet unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Die Fakten zum Führerscheinumtausch im Überblick

Parameter Details
Aktuelle Fristgruppe Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004
Stichtag 19. Januar 2027
Zu finden auf der Karte Vorderseite, Feld 4a
Ausnahme Geburtsjahrgänge vor 1953 (Frist bis 19. Januar 2033)
Standorte im Kreis Sinsheim, Wiesloch und Weinheim
Kosten 32,90 Euro (inklusive Direktversand durch Bundesdruckerei)
Gültigkeit des neuen Dokuments 15 Jahre (Fahrberechtigung bleibt unbefristet)
Redaktion
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