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Führerschein-Umtausch: Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft ab

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Führerschein-Umtausch: Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft ab

Immer noch sind zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer mit dem veralteten grauen oder rosa “Lappen” unterwegs, dem alten Papierführerschein. Doch diese Dokumente verlieren nach und nach ihre Gültigkeit, je nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber. Daher müssen die alten Führerscheine rechtzeitig gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein ausgetauscht werden, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der Führerschein-Umtausch erfolgt gestaffelt, um den Fahrerlaubnisbehörden die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern. Als erster Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2024 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch möglich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?
  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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