Leben

Führerschein umtauschen: Wer jetzt handeln muss

0
Führerschein umtauschen: Wer jetzt handeln muss

Warum der Führerschein umgetauscht wird

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Darauf weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.

Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Wer seinen Führerschein tauscht, darf also weiterhin die gleichen Fahrzeuge fahren wie zuvor. Hintergrund der Regelung ist, dass die Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich gestaltet werden sollen. Außerdem sind die neuen Karten besser gegen Fälschungen geschützt.

Die neuen Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Dokument erneut ausgetauscht werden, die Fahrerlaubnis bleibt aber weiterhin bestehen.

Fristen nach Ausstellungsjahr

Der Umtausch erfolgt nicht für alle gleichzeitig, sondern nach einem festen Zeitplan. Entscheidend ist das Jahr, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.

  • Führerscheine von 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht sein.

Sonderregel für ältere Personen

Für Menschen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Ausnahme. Sie können ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Wer die jeweils geltende Frist verpasst, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.

So läuft der Umtausch ab

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dafür muss in der Regel vorab ein Termin vereinbart werden, zum Beispiel online.

Zum Termin müssen drei Dinge mitgebracht werden: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto in Papierform.

Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 32,90 Euro. Darin ist der Versand bereits enthalten.

Wie lange es dauert

Der neue Führerschein wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit bleibt die Fahrerlaubnis bestehen.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben