Ordnungsamt geht gegen verbotswidriges Fahren mit Fahrrädern und E-Scootern vor
Im Rahmen der Sicherheitskonzeption „Sicher in Sinsheim“ führte das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim am Dienstag, den 13. Mai 2025, in den Nachmittagsstunden eine gezielte Kontrollaktion im Bereich der Fußgängerzone durch. Dabei wurde der gesamte Gemeindevollzugsdienst eingesetzt.
Überwachung zentraler Bereiche der Innenstadt
Im Fokus der Kontrolle standen die Bahnhofstraße, der Karlsplatz sowie sämtliche als Fußgängerzonen ausgewiesenen Verbindungsstraßen. Ziel war es, Verstöße durch Radfahrende und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, insbesondere E-Scootern, festzustellen und entsprechend zu ahnden.
Verwarnungen und mögliche Bußgelder
Personen, die unerlaubt mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs waren, wurden angehalten und in vielen Fällen verwarnt. In mehreren Fällen wird die Stadtverwaltung Bußgeldbescheide verhängen.
Hinweis auf geltende Regelungen
Die Stadt Sinsheim weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern und E-Scootern verboten ist. Diese Regelung dient dem Schutz der zu Fuß gehenden Personen im Innenstadtbereich.
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