Mit Beginn des neuen Schuljahres greift in Baden-Württemberg der schrittweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt den Ausbau grundsätzlich, warnt jedoch vor einer Überlastung des Personals sowie vor Finanzierungslücken bei den Kommunen.
In Baden-Württemberg ist der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2026 gilt die Betreuungsgarantie schrittweise zunächst für die Erstklässler des angelaufenen Schuljahres, bis zum Schuljahr 2029/2030 soll sie auf alle vier Grundschuljahrgänge mit bis zu acht Stunden Betreuung an Werktagen ausgeweitet werden.
Zwar kündigte die Landesregierung an, die Städte und Gemeinden bis 2030 mit über 600 Millionen Euro zu unterstützen und danach 68 Prozent der Realkosten zu übernehmen, doch die Gewerkschaft ver.di Baden-Württemberg mahnt Nachbesserungen an. Landesfachbereichsleiter Jan Bleckert und Branchenkoordinatorin Ariane Raad betonten, dass ein Rechtsanspruch nicht auf Kosten der Beschäftigten und Kommunen umgesetzt werden dürfe. Die Gewerkschaft fordert verbindliche landesweite Qualitätsstandards, ausreichend geschultes Fachpersonal, garantierte Vorbereitungszeiten sowie feste Regelungen für Inklusion, damit der Ausbau der Ganztagsangebote nicht zu ähnlichen Personalnotständen wie im Kita-Bereich führt.











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