BGN warnt vor betrügerischen Rechnungen mit gefälschten Schreiben
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Kriminelle gefälschte Rechnungen an Mitgliedsunternehmen versenden. In den Schreiben wird unter dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ zu Zahlungen aufgefordert.
Täuschung durch gefälschte Kontaktdaten
Die betrügerischen Schreiben sind so gestaltet, dass sie täuschend echt wirken. Sowohl das Anschreiben als auch die angefügte Rechnung enthalten eine falsche Telefonnummer, unter der angeblich die BGN erreichbar sei. Vermutlich führt diese Nummer zu einem Call-Center im Ausland. Zudem wurde eine gefälschte E-Mail-Adresse verwendet, die auf die echte Website der BGN weiterleitet, um den Betrug glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
BGN stellt klar: Keine Rechnungen für Materialien
Die BGN betont, dass sie keine Rechnungen für Materialien wie Schilder an ihre Mitglieder verschickt. Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten daher keine Zahlungen leisten und sich im Zweifel direkt an die BGN wenden.
Strafverfolgung eingeleitet
Die zuständigen Behörden wurden bereits eingeschaltet. Die BGN hat rechtliche Schritte eingeleitet, um den Schaden für betroffene Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Hotline für Rückfragen
Bei Unsicherheiten oder zur Überprüfung von Schreiben steht die Präventions-Hotline der BGN unter 0621/4456-3517 zur Verfügung. Dort kann geklärt werden, ob es sich um eine echte Mitteilung der Berufsgenossenschaft handelt.
Über die BGN
Die BGN mit Sitz in Mannheim ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie verwandter Branchen. Sie sichert derzeit rund 3,9 Millionen Beschäftigte in knapp 400.000 Betrieben gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.
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