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Gefahr aus dem Wasserhahn? Was Mieter bei Verdacht auf Legionellen tun können

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Gefahr aus dem Wasserhahn? Was Mieter bei Verdacht auf Legionellen tun können
Foto: pixabay

Unsichtbare Bedrohung im Leitungswasser

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich in warmem Wasser zwischen 25 und 45 Grad Celsius optimal vermehren. Sie kommen natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern vor, können aber in Hausinstallationen zur ernsten Gesundheitsgefahr werden. Besonders in älteren Gebäuden im Rhein-Neckar-Kreis, wo Wasserleitungen teilweise jahrzehntelang nicht saniert wurden, besteht ein erhöhtes Risiko. Verzweigte Leitungssysteme mit langen Standzeiten bieten ideale Bedingungen für die Vermehrung der Bakterien. Zudem können Totleitungen, also Rohrabschnitte ohne regelmäßigen Durchfluss, zu regelrechten Brutstätten werden.

Die Bakterien gelangen über feinste Wassertröpfchen in die Atemwege, beispielsweise beim Duschen oder durch Klimaanlagen. Eine Infektion kann zu schweren Lungenentzündungen führen, der sogenannten Legionärskrankheit. Betroffen sind vor allem Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Senioren und Raucher. Da die Symptome einer gewöhnlichen Grippe ähneln, wird die Erkrankung oft erst spät erkannt. Neben der schweren Verlaufsform gibt es auch das mildere Pontiac-Fieber, das grippeähnliche Beschwerden ohne Lungenentzündung verursacht.

Rechtliche Pflichten für Vermieter und Gebäudeeigentümer

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung zu regelmäßigen Untersuchungen. Gebäude mit Großanlagen, die mehr als 400 Liter Wasser speichern oder deren Leitungen zwischen Speicher und Entnahmestelle mehr als drei Liter fassen, müssen mindestens alle drei Jahre geprüft werden. Diese gesetzliche Regelung gilt unabhängig davon, ob Verdachtsmomente vorliegen oder nicht. Die Untersuchungspflicht dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz aller Bewohner.

Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen muss der Vermieter umgehend handeln. Er hat das Gesundheitsamt zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination einzuleiten. Mieter müssen über die Belastung aufgeklärt werden. In schweren Fällen können Duschverbote ausgesprochen oder thermische Desinfektionen angeordnet werden. Der Vermieter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Trinkwasserinstallation und muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Kommt ein Vermieter seinen Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Mieter haben zudem das Recht auf Mietminderung, wenn die Wasserqualität beeinträchtigt ist und die Nutzung der Wohnung eingeschränkt wird.

Warnsignale erkennen und richtig handeln

Bestimmte Anzeichen können auf eine mögliche Legionellenbelastung hindeuten. Ein ungewöhnlicher Geruch oder eine Verfärbung des Wassers sind erste Warnsignale. Auch wenn das Wasser lange in den Leitungen stand, etwa nach längerer Abwesenheit, steigt das Kontaminationsrisiko. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mehrere Bewohner eines Hauses gleichzeitig grippeähnliche Symptome entwickeln. Anhaltender Husten, hohes Fieber und Atembeschwerden können Hinweise auf eine mögliche Legionellose sein und sollten ärztlich abgeklärt werden.

Bei Verdacht sollten Mieter zunächst ihren Vermieter informieren und auf eine Untersuchung drängen. Dokumentieren Sie alle Auffälligkeiten schriftlich und datiert. Als Sofortmaßnahme empfiehlt es sich, Wasser vor der Nutzung mehrere Minuten laufen zu lassen und beim Duschen für gute Belüftung zu sorgen. Personen aus Risikogruppen sollten vorübergehend auf das Duschen verzichten oder spezielle Filter verwenden. Das Vermeiden von Aerosolen, also feinen Wassertröpfchen in der Luft, reduziert das Infektionsrisiko erheblich.

Eine professionelle Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor schafft Gewissheit über die tatsächliche Belastung und mögliche Gesundheitsrisiken.

Der Weg zur sicheren Wasserqualität

Verweigert der Vermieter eine Untersuchung oder reagiert nicht auf Beschwerden, können Mieter selbst aktiv werden. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet Beratung und kann in begründeten Fällen eigene Prüfungen anordnen. Auch Mietervereine unterstützen bei rechtlichen Fragen und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Die Ämter können bei nachgewiesenen Missständen Anordnungen zur Sanierung erlassen und deren Umsetzung überwachen.

Für eine rechtssichere Dokumentation der Wasserqualität ist eine zertifizierte Laboruntersuchung unerlässlich. Dabei werden Wasserproben nach standardisierten Verfahren entnommen und auf verschiedene Parameter untersucht. Neben Legionellen prüfen Labore auch auf andere mikrobiologische und chemische Belastungen. Die Kosten für eine Basisanalyse bewegen sich im moderaten Bereich und können bei nachgewiesener Kontamination vom Vermieter zurückgefordert werden. Mieter sollten darauf achten, dass die Probenentnahme fachgerecht erfolgt, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

Die Analyseergebnisse dienen als Grundlage für weitere Schritte. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, die von regelmäßigen Spülungen bis zum Austausch von Leitungsabschnitten reichen können. In manchen Fällen ist auch der Einbau von Filtersystemen oder die Optimierung der Temperaturregelung erforderlich.

Vorbeugen statt nachsorgen

Legionellenwachstum lässt sich durch einfache Maßnahmen eindämmen. Die Warmwassertemperatur sollte konstant über 60 Grad Celsius liegen, während Kaltwasser unter 20 Grad bleiben muss. Stagnierendes Wasser in wenig genutzten Leitungen begünstigt die Vermehrung der Bakterien. Daher sollten alle Wasserhähne und Duschen regelmäßig, mindestens wöchentlich, für einige Minuten durchgespült werden. Diese Maßnahme verhindert, dass sich Bakterien in stehendem Wasser ansiedeln und vermehren können.

Bei längerer Abwesenheit, etwa nach dem Urlaub, ist gründliches Spülen aller Leitungen besonders wichtig. Duschköpfe und Perlatoren sollten regelmäßig entkalkt und gereinigt werden, da sich in Ablagerungen Bakterien besonders gut ansiedeln können. Vermieter sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig warten zu lassen und die Temperaturen in den Speichern zu kontrollieren. Eine sachgerechte Wartung der Warmwasserbereiter und die Kontrolle der Zirkulationssysteme gehören zu den grundlegenden Pflichten.

Moderne Gebäudetechnik mit Zirkulationspumpen und hydraulischem Abgleich sorgt für gleichmäßige Wassertemperaturen im gesamten System und reduziert das Legionellenrisiko erheblich. Intelligente Steuerungssysteme können zudem die Wassertemperaturen kontinuierlich überwachen und bei Abweichungen automatisch Alarm auslösen.

Redaktion
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