BGH bestätigt Entscheidung des Umweltbundesamtes zum Schutz vor irreführendem Greenwashing
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss vom 20. Februar 2025 die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau bestätigt und dem Umweltbundesamt (UBA) im Einsatz gegen irreführendes Greenwashing Recht gegeben. Dieser Beschluss betrifft eine Auseinandersetzung zwischen dem UBA und einem deutschen Fernbusunternehmen, das in seiner Werbung Umweltaussagen gemacht hatte, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen.
Der Fall begann, als die zuständige belgische Behörde das UBA um Unterstützung bat, da das Unternehmen fälschlicherweise behauptet hatte, Fernbusse seien die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel. Zudem war die CO2-Kompensation, die dem Unternehmen als Zusatzleistung angeboten wurde, nicht transparent genug. Es fehlten genaue Angaben zur Menge des zu kompensierenden CO2-Ausstoßes. Die Untersagung des UBA, diese Aussagen weiterhin zu verwenden, wurde im Januar 2023 gegen das Unternehmen erlassen. Diese Entscheidung war die erste im Rahmen der EU-weiten Zusammenarbeit von Verbraucherschutzbehörden, die anschließend gerichtlich überprüft wurde.
Der BGH hat nun nicht nur die Untersagung des UBA bestätigt, sondern auch die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der EU-Verbraucherschutzbehörden gestärkt. UBA-Präsident Dirk Messner begrüßte den Beschluss und erklärte, dass dieser eine klare Linie für den Schutz von Verbrauchern im Hinblick auf Umweltaussagen ziehe. Der BGH habe mit seiner Entscheidung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Greenwashing geleistet und damit das Vertrauen der Verbraucher gestärkt.
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