Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe An-gehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebens-jahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vor-sorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie über das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.
Event der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Freitag, 29. Mai, von 14.30 bis ca. 16.30 Uhr in der Sozialstation Elsenztal e.V. (Prof.-Kehrer-Str. 14, 74909 Meckesheim) eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.
Es wird um eine Anmeldung bei Marion Münkel-Noe unter der Telefonnummer 06226/2099 oder per E-Mail an info@sozialstation-elsenztal.de gebeten







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