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Jugendamt informiert über ehrenamtliche Vormundschaften im Rhein-Neckar-Kreis

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Informationsveranstaltungen in Weinheim und Heidelberg geplant

Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich vorstellen können, eine ehrenamtliche Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen. Zu diesem Zweck veranstaltet die Koordinationsstelle Vormundschaft zwei Informationsabende: am Donnerstag, 26. Juni, um 17 Uhr in der Röntgenstraße 2 in Weinheim sowie am Donnerstag, 3. Juli, ebenfalls um 17 Uhr im Gebäude Im Breitspiel 5 / Eingang Haberstraße 1 in Heidelberg-Rohrbach.

Vormundschaft bei fehlender elterlicher Sorge

Eine Vormundschaft wird durch das Familiengericht angeordnet, wenn Eltern aufgrund von Krankheit, Tod oder anderer Umstände nicht in der Lage sind, ihre elterliche Sorge auszuüben. Dies betrifft auch minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne sorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen. Die ehrenamtlichen Vormünder vertreten die Kinder in Angelegenheiten wie Schule, Gesundheitsversorgung, Finanzen und Behördenkontakten.

Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich

Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft sind keine juristischen Vorkenntnisse oder spezielle Ausbildungen erforderlich. Interessierte Personen werden durch die Koordinationsstelle vorbereitet und während ihrer Tätigkeit begleitet. Ziel ist die Betreuung eines jungen Menschen – bei Geschwistern maximal zweier Kinder. Die Kinder wohnen nicht bei den Vormündern, ein regelmäßiger persönlicher Kontakt, mindestens einmal im Monat, ist jedoch vorgesehen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Kontakt und Anmeldung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Teilnahme an den Informationsveranstaltungen telefonisch unter 06221 522-2126 oder per E-Mail an koordinationsstelle.vormundschaft@rhein-neckar-kreis.de anmelden. Wer an den Terminen verhindert ist, kann ein persönliches Beratungsgespräch mit Mitarbeitenden des Jugendamts vereinbaren.

Weitere Informationen sind online unter www.rhein-neckar-kreis.de/vormundschaft abrufbar.

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