7.544 Mal stellten Jugendämter in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. So viele Fälle gab es seit Beginn der Statistik noch nie. Seit 2017 beträgt der Anstieg 92 Prozent. Gleichzeitig hat sich aber auch die Zahl der Verdachtsfälle, die Jugendämter überhaupt prüfen, verdoppelt. Das macht die Sache komplizierter als die Schlagzeile vom neuen Höchststand.
Die Zahl ist drastisch.
7.544 Fälle von Kindeswohlgefährdung haben die Jugendämter in Baden-Württemberg im Jahr 2025 festgestellt. Vernachlässigte Kinder, psychische und körperliche Misshandlungen, sexuelle Gewalt.
Acht Jahre zuvor waren es 3.924 Fälle.
Ein Plus von 92 Prozent.
Man könnte daraus ziemlich schnell den Schluss ziehen, dass Kinder in Baden-Württemberg heute beinahe doppelt so häufig gefährdet sind wie noch 2017.
Nur lässt sich genau das aus der Statistik nicht ablesen.
Denn fast parallel zu den festgestellten Kindeswohlgefährdungen ist noch eine andere Zahl gestiegen: die der Fälle, die Jugendämter überhaupt überprüfen.
Und zwar ebenfalls ungefähr auf das Doppelte.
Aus 12.298 Prüfungen wurden 24.772
Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Baden-Württemberg 12.298 sogenannte Gefährdungseinschätzungen nach Paragraf 8a des Sozialgesetzbuches VIII durch. In 3.924 dieser Verfahren stellten sie anschließend eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. Das waren 31,9 Prozent aller untersuchten Fälle.
2025 wurden 24.772 Verdachtsfälle überprüft.
Davon endeten 7.544 mit der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung.
Das entspricht rund 30,5 Prozent.
2017: 31,9 Prozent.
2025: 30,5 Prozent.
Das Verhältnis ist erstaunlich stabil geblieben.
Die Jugendämter bearbeiten heute also etwa doppelt so viele Verdachtsfälle wie vor acht Jahren – und finden dadurch auch annähernd doppelt so viele Gefährdungen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Es bedeutet nicht, dass der Anstieg nur ein statistisches Phänomen wäre. 7.544 festgestellte Gefährdungen bleiben 7.544 festgestellte Gefährdungen.
Es bedeutet aber, dass die Statistik nicht belegen kann, dass sich die tatsächliche Gefährdung von Kindern in der Bevölkerung innerhalb von acht Jahren nahezu verdoppelt hat.
Sie zeigt zunächst einmal, dass das Kinderschutzsystem erheblich mehr Fälle wahrnimmt, gemeldet bekommt und untersucht.
Das Deutsche Jugendinstitut warnt deshalb ausdrücklich davor, steigende Zahlen der Gefährdungseinschätzungen vorschnell als Beleg für eine entsprechend starke Verschlechterung der Lebenssituation von Kindern zu interpretieren. Der Anstieg könne zumindest zum Teil auch auf eine gewachsene Sensibilität und bessere Reaktion auf Verdachtsfälle hinweisen. Bundesweit endet seit Jahren ungefähr ein Drittel der Prüfverfahren mit der Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdung.
Baden-Württemberg passt ziemlich genau in dieses Muster.
Was passiert eigentlich, bevor ein Fall in dieser Statistik landet?
Die 7.544 Fälle sind nicht einfach sämtliche Meldungen, die irgendwo mit dem Stichwort Kindeswohl beim Jugendamt eingehen.
Davor liegt bereits ein Verfahren.
Erhält ein Jugendamt gewichtige Hinweise darauf, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet sein könnte, muss es das Risiko fachlich einschätzen. Genau diese abgeschlossenen Gefährdungseinschätzungen nach Paragraf 8a SGB VIII werden statistisch erfasst.
Das Ergebnis kann unterschiedlich aussehen.
Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht und die Sorgeberechtigten die Gefahr nicht abwenden können oder wollen.
Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung lässt sich eine gegenwärtige akute Gefahr nicht eindeutig feststellen, es bestehen aber gewichtige Hinweise und die Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Beides wird in der Zahl von 7.544 Fällen zusammengefasst.
Und dann gibt es noch eine dritte Gruppe, die in einer Überschrift über „Kindeswohlgefährdungen“ leicht untergeht.
Keine Kindeswohlgefährdung. Aber trotzdem Hilfe nötig
In weiteren 8.241 Verfahren kamen die Jugendämter 2025 zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung im statistischen Sinne vorlag.
Damit war die Sache aber nicht erledigt.
Denn bei diesen Kindern und Familien stellten die Fachkräfte trotzdem einen Hilfebedarf fest.
Das betrifft ein weiteres Drittel aller überprüften Fälle.
Rechnet man beide Gruppen zusammen, fanden die Jugendämter damit bei fast zwei Dritteln ihrer Gefährdungseinschätzungen entweder eine Kindeswohlgefährdung oder zumindest einen Unterstützungsbedarf.
„Keine Kindeswohlgefährdung“ bedeutet in der Statistik also keineswegs automatisch: alles in Ordnung.
Die gesetzliche Schwelle für eine akute oder latente Gefährdung wurde in diesen Fällen lediglich nicht erreicht.
Auch bundesweit zeigt sich dieses Muster. 2024 prüften die Jugendämter knapp 239.400 Verdachtsfälle. Rund 72.800 Mal wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt; in weiteren rund 78.000 Fällen bestand zwar keine Gefährdung, aber Hilfebedarf.
Grob gesagt:
Ein Drittel Gefährdung.
Ein Drittel Hilfebedarf.
Ein Drittel weder noch.
Kinderschutzstatistik ist etwas komplizierter als eine einzelne Rekordzahl.
Die Hinweise kommen immer häufiger von Polizei und Justiz
Interessant ist auch, wer die Jugendämter überhaupt auf mögliche Gefährdungen aufmerksam macht.
2025 kamen 33 Prozent aller Hinweise in Baden-Württemberg von Polizei und Justiz.
Damit sind Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Abstand die wichtigste einzelne Hinweisquelle.
19 Prozent kamen aus der Bevölkerung, also etwa von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern. Schulen lösten zehn Prozent der Verfahren aus.
Aus den Familien selbst kamen ebenfalls nur rund zehn Prozent der Hinweise: acht Prozent von Eltern und zwei Prozent von den betroffenen Minderjährigen.
Auch hier lohnt sich ein Blick zurück.
2017 kamen lediglich 22 Prozent der Hinweise von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Schulen waren damals für neun Prozent verantwortlich.
Der Anteil von Polizei und Justiz ist damit innerhalb von acht Jahren von gut einem Fünftel auf ein Drittel gestiegen.
Warum, beantwortet die Statistik nicht.
Denkbar sind mehrere Entwicklungen: eine höhere Sensibilität für Gefährdungslagen, veränderte Melde- und Kooperationspraxis zwischen Behörden oder schlicht mehr Situationen, in denen Polizei und Justiz auf problematische Familienverhältnisse stoßen.
Welche dieser Erklärungen wie viel zum Anstieg beiträgt, lässt sich aus den Zahlen nicht auseinanderrechnen.
Aber die Veränderung zeigt, warum man aus 92 Prozent mehr festgestellten Fällen nicht einfach 92 Prozent mehr tatsächliche Gewalt gegen Kinder machen sollte.
Auch das Netz, das solche Fälle finden soll, hat sich verändert.
Besonders häufig geht es um Vernachlässigung
Wenn die Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellen, ist die häufigste Ursache weiterhin nicht körperliche oder sexuelle Gewalt, sondern Vernachlässigung.
In 56 Prozent der Fälle fanden die Fachkräfte 2025 entsprechende Anzeichen.
Bei 45 Prozent gab es Hinweise auf psychische Misshandlung, bei 29 Prozent auf körperliche Misshandlung und bei fünf Prozent auf sexuelle Gewalt.
Zusammen ergibt das deutlich mehr als 100 Prozent.
Das ist kein Rechenfehler.
Ein Kind kann gleichzeitig beispielsweise vernachlässigt und psychisch oder körperlich misshandelt werden. Die Jugendämter erfassen deshalb alle festgestellten Gefährdungsarten. Auch das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Mehrfachgefährdungen vorkommen und die Kategorien nicht gegeneinander abgegrenzt gezählt werden.
Die fünf Prozent sexuelle Gewalt bedeuten deshalb auch nicht, dass sexuelle Gewalt nur fünf Prozent des gesamten tatsächlichen Problems ausmacht.
Die Statistik beschreibt ausschließlich das, was im Rahmen dieser konkreten Verfahren von Jugendämtern festgestellt wurde.
Nicht das gesamte Dunkelfeld.
Jedes dritte betroffene Kind ist noch keine sechs Jahre alt
Besonders auffällig ist das Alter.
52 Prozent der Kinder, bei denen 2025 eine Gefährdung festgestellt wurde, waren jünger als neun Jahre.
33 Prozent hatten noch nicht einmal ihren sechsten Geburtstag erreicht.
Im Durchschnitt waren die Betroffenen 8,8 Jahre alt.
Damit betrifft ein großer Teil der festgestellten Gefährdungen Kinder, die ihre Lebenssituation nur eingeschränkt selbst verändern können und teilweise noch nicht einmal in der Schule sind.
Auch bundesweit zeigt sich fast dasselbe Bild. Bei den zuletzt verfügbaren deutschlandweiten Daten für 2024 war ebenfalls etwa jedes zweite betroffene Kind jünger als neun und jedes dritte jünger als sechs Jahre. Das Durchschnittsalter lag bei 8,3 Jahren.
Das ist auch deshalb relevant, weil ausgerechnet Kinder selbst nur sehr selten diejenigen sind, durch die ein Verfahren ins Rollen kommt.
In Baden-Württemberg stammten 2025 gerade einmal zwei Prozent aller Hinweise von den betroffenen Minderjährigen.
Kinderschutz hängt damit in erheblichem Maße davon ab, dass andere Menschen etwas wahrnehmen – und reagieren.
In drei von vier Fällen liegt die Gefahr in der Familie
In 77 Prozent der festgestellten Fälle ging die Gefährdung 2025 ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus.
Vier Prozent entfielen auf Stiefeltern beziehungsweise neue Partner eines Elternteils, weitere vier Prozent auf sonstige Personen – beispielsweise Verwandte, Pflegeeltern oder Trainer.
In zehn Prozent der Fälle waren mehrere Personen beteiligt, ohne dass eine hauptverantwortliche Person bestimmt werden konnte.
Auch diese Zahlen brauchen eine Einschränkung.
Wenn die Statistik angibt, dass eine Gefährdung von einem Elternteil „ausging“, muss das nicht zwingend bedeuten, dass Mutter oder Vater das Kind aktiv misshandelt haben.
Als verantwortliche Personen werden auch Sorgeberechtigte erfasst, die eine bestehende Gefahr nicht verhindert oder abgewendet haben. Zudem handelt es sich dabei um die fachliche Einschätzung des Jugendamts zum Abschluss des Verfahrens.
Bei Vernachlässigung ist dieser Unterschied besonders wichtig.
Die Statistik ist keine Kriminalstatistik und auch kein Register rechtskräftig verurteilter Täter.
Sie ist eine Statistik darüber, wie Jugendämter Gefährdungssituationen fachlich beurteilen.
Also: Werden Kinder tatsächlich häufiger gefährdet?
Die unbefriedigende Antwort lautet:
Das lässt sich aus dieser Statistik allein nicht feststellen.
Es gibt gute Gründe, den Anstieg ernst zu nehmen. Die Zahl der von Jugendämtern tatsächlich als gefährdet eingestuften Kinder und Jugendlichen steigt seit Jahren. Auch auf Bundesebene wurde 2024 zum dritten Mal hintereinander ein neuer Höchststand erreicht. Innerhalb von fünf Jahren waren die festgestellten Kindeswohlgefährdungen deutschlandweit um 31 Prozent gestiegen.
Und auch andere Kinderschutzdaten deuten nicht darauf hin, dass sich das Problem gerade erledigt.
Zwar sank die Gesamtzahl der Inobhutnahmen in Deutschland 2025 deutlich. Ursache dafür war aber vor allem, dass wesentlich weniger unbegleitete Minderjährige nach ihrer Einreise nach Deutschland in Obhut genommen wurden. Die Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung stiegen dagegen um weitere drei Prozent auf gut 30.300 Fälle.
Gleichzeitig spricht einiges dafür, dass heute mehr Verdachtsfälle das Jugendamt erreichen als früher.
Das Deutsche Jugendinstitut weist ausdrücklich darauf hin, dass zunehmende Fallzahlen auch Folge eines sensibleren Kinderschutzsystems sein können. Mehr Aufmerksamkeit, mehr Meldungen und bessere Zusammenarbeit führen im Idealfall gerade dazu, dass Fälle sichtbar werden, die früher verborgen geblieben wären.
Baden-Württembergs eigene Zahlen passen bemerkenswert gut zu dieser Erklärung.
2017:
12.298 Prüfungen, 3.924 festgestellte Gefährdungen.
2025:
24.772 Prüfungen, 7.544 festgestellte Gefährdungen.
Die Zahl der Verfahren stieg um rund 101 Prozent.
Die Zahl der festgestellten Gefährdungen um 92 Prozent.
Der Anteil der Prüfungen, bei denen die Fachkräfte anschließend tatsächlich eine akute oder latente Gefährdung feststellten, sank sogar leicht von 31,9 auf rund 30,5 Prozent.
Das ist vermutlich die wichtigste Zahl der gesamten Statistik.
Ein Rekord, den man weder kleinreden noch überinterpretieren sollte
Es wäre deshalb falsch, den neuen Höchststand einfach mit einer gestiegenen Aufmerksamkeit wegzuerklären.
Mehr als 7.500 festgestellte Kindeswohlgefährdungen bedeuten mehr als 7.500 Fälle, in denen Fachkräfte gewichtige Hinweise auf eine erhebliche Gefährdung sahen.
Hinzu kommen mehr als 8.200 Familien, bei denen die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung zwar nicht erreicht war, die Jugendämter aber trotzdem Unterstützungsbedarf feststellten.
Das sind erhebliche Zahlen.
Genauso falsch wäre allerdings die umgekehrte Verkürzung:
92 Prozent mehr registrierte Kindeswohlgefährdungen bedeuten nicht automatisch, dass Kinder in Baden-Württemberg heute zu 92 Prozent häufiger misshandelt oder vernachlässigt werden als 2017.
Dafür misst die Statistik etwas anderes.
Sie misst, was bei Jugendämtern ankommt, was diese prüfen und zu welchem Ergebnis ihre Fachkräfte dabei gelangen.
Und davon kommt heute sehr viel mehr an als noch vor acht Jahren.
Dass ungefähr derselbe Anteil dieser Verfahren tatsächlich mit der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung endet wie damals, macht den Rekord nicht weniger ernst.
Es macht nur deutlicher, worüber er eigentlich Auskunft gibt.












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