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Krankenkassen-Sparpaket: Hier müssen Patienten ab jetzt kräftig draufzahlen

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Krankenkassen-Sparpaket: Hier müssen Patienten ab jetzt kräftig draufzahlen
Symbolfoto: Pixabay

Die Bundesregierung will die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Dafür müssen Versicherte künftig mehr selbst bezahlen, Ärzte und Kliniken sollen sich bescheiden, und die Pharmaindustrie soll höhere Rabatte gewähren. Das klingt nach einem gemeinsamen Kraftakt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Manche Interessen ließen sich im politischen Verfahren besser schützen als andere.

Es gibt politische Entscheidungen, deren Folgen zunächst nur aus Zahlen bestehen. 18,8 Milliarden Euro. 336 Milliarden Euro. Acht Prozent Ausgabenwachstum. Zahlen, die in Ministerien in Tabellen stehen, in Sitzungsunterlagen auftauchen und in den Nachrichten für einige Sekunden eingeblendet werden.

Für die Menschen werden diese Zahlen erst später konkret. In der Apotheke etwa, wenn für ein verschriebenes Medikament nicht mehr mindestens fünf, sondern 7,50 Euro zu zahlen sind. Beim Zahnarzt, wenn der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz kleiner ausfällt. Oder auf der Gehaltsabrechnung, wenn Gutverdiener auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge entrichten müssen.

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Der sperrige Name verspricht, was die Bundesregierung erreichen will: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen möglichst nicht noch weiter steigen. Dafür wird an vielen Stellen gekürzt, gedeckelt, rabattiert und zugezahlt.

Die Reform ist ein Sparpaket. Nur soll es nicht so heißen, als müsse jemand auf Versorgung verzichten. Bezahlt werden soll künftig vor allem das, was die Versorgung „nachweislich verbessert“. Das klingt vernünftig. Wer wollte schon Geld für etwas ausgeben, das nachweislich nichts verbessert?

Schwieriger wird es bei der Frage, wer diesen Nachweis führen soll, nach welchen Kriterien entschieden wird und wie lange eine Leistung Zeit bekommt, ihren Nutzen zu beweisen. Im Gesundheitswesen ist die Grenze zwischen notwendiger Behandlung, medizinischer Vorsorge und wirtschaftlichem Interesse selten so sauber, wie sie in einem Gesetzestext erscheint.

Die Warnung vor dem Systemkollaps

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begründet die Reform mit einer dramatischen Diagnose. Die bisherige Ausgabenentwicklung führe über kurz oder lang zu einem „Systemkollaps“. Tatsächlich steigen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen deutlich. Im vergangenen Jahr lagen die Leistungsausgaben bei mehr als 336 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2026 nahmen sie noch einmal um acht Prozent zu und damit stärker als erwartet.

Die Bundesregierung will deshalb erreichen, dass die Ausgaben künftig nur noch ungefähr so schnell wachsen wie die Einnahmen. Das klingt zunächst weniger nach radikaler Reform als nach einem Grundsatz, der in jedem Privathaushalt selbstverständlich wäre: Man kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als hereinkommt.

Nur ist eine Krankenversicherung kein Privathaushalt. Sie kann eine notwendige Operation nicht auf das nächste Jahr verschieben, weil das Monatsbudget erschöpft ist. Sie kann auch nicht beschließen, dass die Menschen weniger häufig krank werden sollen. Eine älter werdende Bevölkerung, medizinischer Fortschritt, höhere Löhne im Gesundheitswesen und teure neue Medikamente lassen sich nicht einfach per Haushaltsbeschluss aus der Welt schaffen.

Das Sparziel für 2027 wurde erst wenige Wochen vor der Entscheidung auf 18,8 Milliarden Euro erhöht. Der ursprüngliche Entwurf deckte davon 16,3 Milliarden Euro ab. Es fehlten also noch 2,5 Milliarden Euro. Diese Lücke wurde im parlamentarischen Verfahren geschlossen.

Solche Milliardenbeträge wirken gewaltig. Verteilt über mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherte, Tausende Arztpraxen, Kliniken, Apotheken, Arzneimittelhersteller und Krankenkassen werden daraus jedoch viele kleinere Kürzungen. Jede einzelne lässt sich erklären. Zusammengenommen verändern sie das Verhältnis zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Staat.

Mehr zahlen für das, was der Arzt verschreibt

Am unmittelbarsten werden viele Versicherte die höheren Zuzahlungen bei Medikamenten spüren. Seit 22 Jahren gelten in der Regel mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Künftig sollen es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro sein.

Ursprünglich sollten diese Beträge anschließend regelmäßig angepasst werden. Dieser Automatismus wurde wieder aus dem Gesetz gestrichen. Trotzdem ist die Erhöhung beträchtlich. Für einen gesunden Menschen, der einmal im Jahr ein Antibiotikum benötigt, mag sie kaum ins Gewicht fallen. Für chronisch Kranke, die regelmäßig mehrere Medikamente abholen, summieren sich solche Beträge schnell.

Zuzahlungen haben politisch einen besonderen Reiz. Sie erscheinen nicht als Beitragserhöhung und belasten auch nicht sofort sämtliche Versicherten. Sie treffen zunächst diejenigen, die tatsächlich Leistungen benötigen. Das kann als verursachergerechte Beteiligung verkauft werden. Es bedeutet aber zugleich: Wer krank ist, zahlt zusätzlich zu seinem regulären Versicherungsbeitrag noch einmal.

Die Bundesregierung kann deshalb erklären, sie habe die Beiträge stabilisiert, auch wenn die finanzielle Belastung vieler Menschen dennoch steigt. Die Rechnung trägt nur eine andere Überschrift.

Auch beim Zahnersatz wird gekürzt. Der Festzuschuss soll von 60 auf 50 Prozent der Kosten sinken. Die Härtefallregelungen bleiben erhalten. Für viele Versicherte dazwischen – nicht arm genug für den Härtefall, aber auch nicht wohlhabend genug für eine hohe Zahnarztrechnung – wird Zahnersatz damit spürbar teurer.

Gestrichen werden außerdem homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Medizinisch dürfte dieser Teil der Reform vergleichsweise leicht zu begründen sein. Er folgt dem Anspruch, nur Leistungen zu finanzieren, deren Nutzen nachweisbar ist. Finanzpolitisch ist die Maßnahme allerdings eher ein Symbol als die Rettung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Überprüft werden soll zudem die bislang alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome. Dass eine Vorsorgeleistung überprüft wird, bedeutet noch nicht automatisch, dass sie abgeschafft wird. Dennoch zeigt sich hier ein schwieriger Zielkonflikt: Prävention kostet zunächst Geld, kann spätere Erkrankungen aber früher erkennen und damit Behandlungskosten sowie menschliches Leid verringern. Wer nur auf die nächste Jahresbilanz blickt, könnte an einer Stelle sparen, die einige Jahre später umso teurer wird.

Gute Ideen zwischen den Kürzungen

Nicht jede Maßnahme des Pakets ist eine bloße Kostenverlagerung. Vor Operationen für künstliche Kniegelenke soll künftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Das kann unnötige Eingriffe verhindern und Patienten vor Operationen bewahren, die medizinisch nicht zwingend erforderlich sind.

Auch Teilkrankschreibungen sollen möglich werden. Beschäftigte könnten bei längeren Erkrankungen mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit weiterarbeiten, wenn sie selbst und der Arbeitgeber dies wünschen. Das könnte einen behutsameren Wiedereinstieg ermöglichen und verhindern, dass Menschen vor der künstlichen Wahl stehen, entweder vollständig gesund oder vollständig arbeitsunfähig sein zu müssen.

Entscheidend wird allerdings die praktische Ausgestaltung sein. Eine freiwillige Teilkrankschreibung kann Menschen helfen. Entsteht daraus ein unausgesprochener Druck, trotz Krankheit möglichst schnell wieder teilweise zu arbeiten, würde aus einem flexiblen Instrument ein Mittel zur Verlagerung gesundheitlicher Risiken auf Beschäftigte.

Auch die Begrenzung von Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen erscheint nachvollziehbar. Versicherte erwarten von einer Krankenkasse vor allem, dass sie Behandlungen bezahlt und erreichbar ist. Hochglanzkampagnen und kostspieliger Wettbewerb um gesunde Beitragszahler gehören kaum zum Kern einer solidarischen Krankenversicherung.

Merkwürdig wirkt deshalb eine andere Regelung: Die Kassen müssen ihre Mitglieder künftig nicht mehr eigens über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das wird als Entbürokratisierung bezeichnet. Verbraucherzentralen warnen jedoch, dass damit das Sonderkündigungsrecht praktisch geschwächt werde. Ein Recht, von dem der Betroffene nichts erfährt, ist ein eher theoretisches Recht.

So wird aus Bürokratieabbau schnell Informationsabbau. Für die Kassen ist das bequem. Für den Wettbewerb, den die Politik an anderer Stelle ausdrücklich will, ist es kaum hilfreich.

Jeder soll sparen – aber nicht jeder gleich viel

Auch Ärzte, Kliniken, Apotheken und Arzneimittelhersteller sollen zum Paket beitragen. Vergütungssteigerungen werden begrenzt, zusätzliche Zahlungen für Arztpraxen fallen weg, und für Apotheken sowie Pharmaunternehmen gelten schärfere Rabattregeln.

An dieser Stelle beginnt das vertraute politische Ringen. Krankenhäuser warnen vor einer Gefährdung der Versorgung. Ärzte verweisen auf steigende Personal-, Miet- und Betriebskosten. Apotheken beklagen seit Jahren eine wirtschaftlich schwierige Lage. Die Pharmaindustrie argumentiert mit Forschungskosten, Innovationskraft und der Gefahr, dass neue Medikamente nicht mehr oder später auf den deutschen Markt kommen könnten.

Jede dieser Warnungen kann im Einzelfall berechtigt sein. Ein Krankenhaus lässt sich nicht durch gute Absichten betreiben. Eine Arztpraxis benötigt Personal, Räume und Technik. Eine Apotheke muss auch nachts Arzneimittel bereithalten. Und die Entwicklung eines neuen Medikaments ist teuer und riskant.

Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass es sich nicht nur um neutrale Hinweise auf Versorgungsprobleme handelt. Im Gesundheitswesen arbeiten mächtige und professionell organisierte Interessenvertretungen. Kliniken, Ärzteverbände, Apothekerorganisationen, Pharmaunternehmen, Krankenkassen und Arbeitgeber verfügen über direkten Zugang zur Politik, Fachabteilungen, juristischen Sachverstand und erhebliche öffentliche Wirkung.

Patienten treten dagegen meist erst dann als Gruppe in Erscheinung, wenn sie krank sind. Sie besitzen selten eine Lobby, die mit vergleichbarer Durchsetzungskraft einzelne Regelungen verhandelt.

Bemerkenswert ist deshalb, was im Gesetzgebungsverfahren wieder gestrichen oder abgeschwächt wurde. Ein geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneimittelhersteller, der jährlich gestiegen wäre, kam nicht. Stattdessen soll es einen erhöhten, aber festen zusätzlichen Abschlag geben.

Das mag sachliche Gründe haben. Es zeigt aber auch, dass Belastungen für gut organisierte Branchen häufig intensiv nachverhandelt werden. Eine höhere Zuzahlung am Apothekentresen muss dagegen niemand in einem Verbandsbüro abwehren. Sie verteilt sich auf Millionen Einzelne, von denen jeder für sich nur einen kleinen Betrag verliert.

Genau darin liegt eine politische Asymmetrie: Was einer Branche Milliarden kostet, mobilisiert sofort. Was Millionen Versicherte jeweils einige Euro kostet, bleibt oft geräuschlos.

Der Bund spart bei seinem eigenen Zuschuss

Besonders umstritten war zunächst, welchen Beitrag der Bund selbst leisten würde. Für die Gesundheitskosten von Menschen in der Grundsicherung soll es 2027 nun eine Milliarde Euro zusätzlich geben. Ursprünglich waren lediglich 250 Millionen Euro vorgesehen. Die Summe soll in den folgenden Jahren weiter steigen.

Damit erkennt der Bund zumindest teilweise ein Problem an, auf das die Krankenkassen seit Langem hinweisen: Für Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher erhalten sie nicht unbedingt kostendeckende Beiträge. Die Differenz wird von den Beitragszahlern ausgeglichen, obwohl es sich eigentlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die aus Steuermitteln finanziert werden müsste.

Gleichzeitig kürzt der Bund jedoch seinen regulären Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Statt 14,5 Milliarden Euro sollen 2027 nur 13,15 Milliarden Euro fließen. Ursprünglich war sogar eine Kürzung auf 12,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Das ist der widersprüchlichste Teil des Pakets. Der Staat fordert von Versicherten, Ärzten, Kliniken, Apotheken, Krankenkassen und Pharmaunternehmen einen Sparbeitrag – und entlastet zugleich den eigenen Haushalt.

Die Bundesregierung kann darauf verweisen, dass sie an anderer Stelle mehr Geld für Grundsicherungsbezieher bereitstellt. Unter dem Strich bleibt aber die Frage, ob ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz glaubwürdig ist, wenn der Bund seinen allgemeinen Zuschuss gerade in einer Finanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert.

Wer ein leckendes Boot stabilisieren will, sollte nicht gleichzeitig zum kleineren Wassereimer greifen.

Die Familienversicherung wird enger

Verändert wird auch die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Nach Kritik wurden die ursprünglich geplanten Einschränkungen abgeschwächt. Die kostenlose Familienversicherung soll unter anderem für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren bestehen bleiben, ebenso für Eltern von Kindern mit Behinderung, Erwerbsgeminderte, Menschen im regulären Rentenalter und Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Partner soll das Kassenmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Hinter der Regelung steht eine berechtigte Frage: Ist es noch zeitgemäß, dass ein nicht erwerbstätiger Ehepartner unabhängig vom Einkommen des arbeitenden Partners vollständig beitragsfrei mitversichert wird?

Doch auch hier entscheidet die konkrete Lebenssituation. Nicht jede Person ohne eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen lebt freiwillig in einem traditionellen Einverdienermodell. Manche kümmern sich um Kinder, Angehörige oder den Haushalt, andere finden keine geeignete Arbeit oder haben nach langer Familienphase Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg.

Die erweiterten Ausnahmen fangen einen Teil dieser Fälle auf. Dennoch wird die Reform für manche Familien zu einer neuen Belastung führen – und erneut kann die Politik erklären, die eigentlichen Beitragssätze seien stabil geblieben.

Stabilität bis zur nächsten Lücke

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 3,1 Prozent. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.

Ob das Sparpaket ausreicht, weitere Erhöhungen zu verhindern, ist offen. Viele Krankenkassen müssen ihre Rücklagen weiterhin auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte auffüllen. Die Opposition bezweifelt bereits, dass der geschaffene Puffer lange hält.

Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Reform weit genug gedacht ist. Das Gesetz verteilt Belastungen neu und begrenzt kurzfristig Ausgaben. Es enthält sinnvolle Einzelmaßnahmen: zweite Meinungen vor bestimmten Operationen, weniger Geld für nicht nachgewiesene Behandlungen, Grenzen für Werbung und Verwaltung sowie höhere Rabatte der Arzneimittelbranche.

Es beantwortet aber nur teilweise, warum die Kosten dauerhaft schneller steigen als die Einnahmen. Eine alternde Gesellschaft wird auch nach 2027 mehr medizinische Versorgung benötigen. Neue Therapien werden nicht billiger, nur weil Vergütungen gedeckelt werden. Fachkräftemangel lässt sich nicht durch niedrigere Ausgabenbeschlüsse lösen. Und wenn der Bund versicherungsfremde Leistungen nicht vollständig finanziert, bleibt die Last bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Ein Sparpaket kann Zeit kaufen. Es kann Fehlanreize beseitigen und überflüssige Ausgaben reduzieren. Es ersetzt jedoch keine langfristige Entscheidung darüber, welche medizinische Versorgung eine solidarische Gesellschaft finanzieren will – und aus welchen Einnahmen.

Die Politik hat sich vorerst dafür entschieden, die sichtbare Beitragserhöhung möglichst zu vermeiden. Dafür steigen an anderen Stellen die privaten Zahlungen, Zuschüsse sinken und Vergütungen werden begrenzt.

Das System wird damit nicht billiger. Die Kosten werden nur anders verteilt.

Redaktion
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