Das Kreisforstamt weist zum Start der Frühlingssaison auf die erhöhte Brandgefahr in den heimischen Wäldern hin. Trotz der teils noch kühlen Witterung können trockenes Laub und Gras bereits durch kleine Funken oder heiße Fahrzeugkatalysatoren in Brand geraten. Laut Landeswaldgesetz gilt daher seit dem 1. März und noch bis zum 31. Oktober ein striktes Rauchverbot im Wald sowie in einem Umkreis von 100 Metern.
Offenes Feuer ist in diesem Zeitraum ausschließlich an offiziell ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt und muss ständig beaufsichtigt werden. Die Forstbehörde betont zudem, dass Waldwege als Rettungswege für Einsatzfahrzeuge zwingend freigehalten werden müssen. Fahrzeuge sollten nur auf befestigten Parkplätzen abgestellt werden, um Brände durch erhitzte Bauteile am Unterboden zu vermeiden. Bei Entdeckung von Rauch oder Feuer wird gebeten, umgehend den Notruf 112 zu wählen. Aktuelle Informationen zur Gefahrenlage stellt der Deutsche Wetterdienst online über den Waldbrand-Gefahrenindex bereit.














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