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Kreisstraße K 4256 bei Walldorf wird ab 2026 zur Gemeindestraße abgestuft

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Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises hat einstimmig beschlossen, die Kreisstraße K 4256 bei Walldorf ab dem 1. Januar 2026 zur Gemeindestraße abzustufen. Die Stadt Walldorf hatte die Abstufung beantragt und bereits zugestimmt.

Mit der Abstufung wechselt die Zuständigkeit von der überörtlichen auf die lokale Funktion. Die Stadt Walldorf wird damit der neue Straßenbaulastträger und übernimmt die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst und sämtliche verkehrsrechtliche Aufgaben.

Landrat Stefan Dallinger begrüßt die einvernehmliche Lösung, da die K 4256 in den vergangenen Jahren zunehmend von innerörtlichem Verkehr geprägt war und keine überregionale Bedeutung mehr besitzt. Für die Stadt Walldorf bedeutet dies künftig mehr Gestaltungsspielraum bei baulichen Maßnahmen und Geschwindigkeitsregelungen. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich zunächst nichts.

Redaktion
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