Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum können ab sofort wieder Zuschüsse für zukunftsweisende Investitionen beantragen. Wie die Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises mitteilte, unterstützt das Landesprogramm „Spitze auf dem Land“ gezielt Betriebe, die in neue Gebäude, Maschinen oder Anlagen für innovative Produkte investieren. Besonders Projekte, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen, stehen dabei im Fokus.
Das Programm richtet sich an Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Im Rhein-Neckar-Kreis sind insgesamt 15 Kommunen antragsberechtigt, darunter Sinsheim, Eberbach und Waibstadt. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Gesamtinvestition je nach Unternehmensgröße bei mindestens einer Million Euro liegen. Die Anträge müssen bis zum 28. Februar 2026 über die jeweilige Kommune eingereicht werden. Bei einer positiven Auswahl durch das Land winkt eine Mindestförderung von 200.000 Euro, die über die L-Bank abgewickelt wird.
Nähere Informationen gibt es hier: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land
Umfassende Beratung zu diesem Programm sowie zu weiteren Strukturförderangeboten im Rhein-Neckar-Kreis leistet die Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Kontakt unter b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221/ 522-2501.
















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