Im Streit um die gewerkschaftliche Vertretung beim Prüfkonzern TÜV Süd hat das Landesarbeitsgericht München ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Richter stellten rechtskräftig fest, dass es sich bei dem Verband „Beschäftigte der technischen Überwachung“, kurz btü, nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handelt. Damit folgte das Gericht der Rechtsauffassung von ver.di.
Hintergrund des Verfahrens war die Aufsichtsratswahl im vergangenen Jahr, bei welcher der Wahlvorstand den Verband btü fälschlicherweise als Gewerkschaft zugelassen hatte, was eine Wahlanfechtung durch ver.di nach sich zog.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der mangelnden Durchsetzungskraft und Verhandlungsmacht des Verbandes gegenüber den Arbeitgebern. Eine Beschränkung auf einzelne Bundesländer und wenige Tochtergesellschaften reiche für den verfassungsrechtlichen Status einer Gewerkschaft nicht aus. Laut ver.di steht damit fest, dass die TIC-Branche beim TÜV Süd künftig ohne Zersplitterung und rechtssicher allein durch ver.di in Tarifverhandlungen vertreten wird.












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