Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen Erfolg gegen die Volksbank pur erzielt. Das Gericht untersagte dem Institut mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, Kunden fehlerhafte Vergleichsangebote zur Zinsnachberechnung zu unterbreiten. Im konkreten Fall hatte die Bank einer Kundin vorgerechnet, sie müsse dem Institut rund 500 Euro nachzahlen. Laut Verbraucherzentrale stünde der Frau jedoch tatsächlich ein Guthaben von 1000 Euro zu.
Das Gericht wertete die Darstellung der Bank als irreführend, da ein zu niedriger Vertragszins zugrunde gelegt wurde. Zudem gab es Anhaltspunkte, dass der verwendete Referenzzinssatz nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprach. Hintergrund des Streits sind langfristige Sparverträge, bei denen Banken über Jahre hinweg rechtswidrige Zinsklauseln angewandt hatten. Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden der Volksbank pur, ihre Verträge prüfen zu lassen, da im Einzelfall Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich seien. Wer bereits auf Basis fehlerhafter Angebote Vergleiche unterschrieben hat, wird gebeten, sich für eine rechtliche Unterstützung zu melden.













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