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Landratsamt bringt Nistkästen zum Schutz der Artenvielfalt an

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Sandra Jsgro und Ralf Freymüller präsentieren stolz die von ihnen und ihren Kolleginnen und Kollegen gebauten Nistkästen der Kraichgau-Werkstatt aus Sinsheim

Zur Unterstützung der heimischen Vogelwelt lässt der Rhein-Neckar-Kreis an seinen Liegenschaften Nistkästen in den Bäumen aufhängen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. „Unsere heimischen Vögel finden zusehends weniger Nistmöglichkeiten, da es immer weniger alte Bäume mit natürlichen Baumhöhlen gibt. So verlieren die Vögel die Möglichkeit dort zu nisten. Die sorgfältig ausgewählten Designs unserer Nistkästen bieten den Vögeln ab dem kommenden Frühjahr ein Ausweichquartier“, erklärt die Biodiversitätsmanagerin des Rhein-Neckar-Kreises Hannah Schuler, die das Projekt initiierte.

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Sandra Jsgro und Ralf Freymüller nach der erfolgreichen Montage eines Nistkastens für Höhlenbrüter

Das Landratsamt hängt an seinen Liegenschaften zwei verschiedene Nistkästen-Modelle aus unbehandeltem Douglasien-Holz auf, die an die Bedürfnisse der heimischen Vögel angepasst sind. Zum einen kommen sechzehn Nistkästen für Höhlenbrüter wie die Blau, Kohl-, Wald- oder Haubenmeisen zum Einsatz. Weitere sechzehn Nistmöglichkeiten wurden für die Bachstelze, den Zaunkönig oder den Hausrotschwanz in Form von Halbhöhlen-Nistkästen realisiert. Umgesetzt wird das Projekt von der Kraichgau-Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH aus Sinsheim. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalteten und bauten die Nistkästen selbst und montieren diese ab Ende November 2021 im gesamten Kreisgebiet. Eines zeigte sich bei der Montage der ersten Nistkästen an der Maria-Montessori-Schule in Weinheim deutlich: Sowohl für die Schulleitung als auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kraichgau-Werkstatt handelt es sich um ein spannendes, naturnahes und nachhaltiges Projekt, an dem sich alle interessiert beteiligen.

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Nistkastenmodell „Halbhöhle“ im Eingangsbereich der Maria-Montessori-Schule in Weinheim

Nach der Montage werden die Nistkästen jährlich im Herbst gereinigt. So können im darauffolgenden Frühjahr wieder neue Vögel die Kästen zum Nisten annehmen. Wichtig zu beachten: Die gesetzlich geschützte Vogelbrutzeit ist vom 1. März bis zum 30. September (§ 39 BNatSchG). In diesem Zeitraum gilt es, die Vögel nicht bei der Brut und der Aufzucht ihrer Jungen zu stören. „Falls Sie selbst Nistkästen im Garten angebracht haben, reinigen Sie die Nistkästen bis Mitte oder Ende Februar und führen Sie ab dann keine starken Rückschnitte oder Rodungen an Gehölzen durch“, so die Bitte der Biodiversitätsmanagerin.

Text und Fotos: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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