Wahlalter ab 16 – viele junge Menschen erstmals dabei
Am 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Zum ersten Mal dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Bisher lag das Mindestwahlalter bei 18 Jahren. Durch die Änderung im Wahlrecht steigt die Zahl der Erstwahlberechtigten deutlich an. Das Statistische Landesamt rechnet mit rund 650.000 Personen, die zum ersten Mal ihre Stimme abgeben dürfen. Das sind etwa 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Unter ihnen sind auch etwa 180.000 Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Wahl noch minderjährig sind.
Höchststand bei der Zahl der Wahlberechtigten
Insgesamt werden bei der Landtagswahl 2026 voraussichtlich gut 7,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg wahlberechtigt sein. Damit wird ein neuer Höchstwert erreicht. Seit der ersten Landtagswahl im Jahr 1952 hat sich die Zahl der Wahlberechtigten mit wenigen Ausnahmen stetig erhöht. Damals waren knapp 4,4 Millionen Menschen wahlberechtigt. 1976 wurde erstmals die Marke von 6 Millionen erreicht, im Jahr 1992 dann erstmals die Grenze von 7 Millionen. Nur im Jahr 2021 war die Zahl der Wahlberechtigten leicht zurückgegangen.
Gründe für den Anstieg
Die Gründe für den Anstieg liegen vor allem im Bevölkerungswachstum. Seit den 1950er-Jahren ist die Bevölkerung in Baden-Württemberg deutlich gewachsen. Außerdem wurde im Laufe der Zeit auch das Wahlalter mehrfach gesenkt. Bis 1971 durfte man bei Landtagswahlen erst ab 21 Jahren wählen. Seit 1972 lag das Wahlalter bei 18 Jahren. Ab 2026 gilt nun ein Wahlalter ab 16 Jahren, was zu einer deutlichen Ausweitung des Wahlberechtigtenkreises führt.
Die neue Regelung orientiert sich an anderen Wahlen. Bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg dürfen 16- und 17-Jährige bereits seit 2014 wählen, bei der Europawahl seit 2024. Mit der Änderung für die Landtagswahl 2026 wird dieser Schritt nun auch auf Landesebene vollzogen. Ziel ist es, junge Menschen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden.













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