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Landtagswahl 2026: Wahlrechtsreform und geänderter Ablauf

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Landtagswahl 2026: Wahlrechtsreform und geänderter Ablauf

Vor der anstehenden Landtagswahl am 8. März hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details zum Wahlablauf und den gesetzlichen Neuerungen bekannt gegeben. Eine wesentliche Änderung der Wahlrechtsreform betrifft das Alter: Erstmals dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Zudem haben die Wähler nun zwei Stimmen zur Verfügung. Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei beziehungsweise deren Landesliste.

Das Kreisgebiet bleibt wie gewohnt in die vier Wahlkreise Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim unterteilt. Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr werden die Ergebnisse unmittelbar an den Kreiswahlleiter übermittelt und fortlaufend auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Während das vorläufige Ergebnis noch am Wahlabend feststehen soll, erfolgt die endgültige Feststellung durch den Kreiswahlausschuss am Freitag, den 13. März, in Heidelberg. Erst danach ermittelt der Landeswahlausschuss das landesweite Zweitstimmenergebnis.

Redaktion
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