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Lufthansa-Streik März 2026: Das sind Ihre Rechte

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Lufthansa-Streik März 2026: Das sind Ihre Rechte
Symbolfoto: pixabay

48 Stunden Stillstand – Was tun bei Flugausfall und Verspätung

Wer heute oder morgen eine Reise mit der Lufthansa oder Lufthansa CityLine geplant hat, braucht starke Nerven. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die Pilotinnen und Piloten zu einem massiven, 48-stündigen Streik am 12. und 13. März 2026 aufgerufen. Hunderte Flüge im In- und Ausland wurden bereits annulliert. Doch Reisende sind dem Chaos nicht schutzlos ausgeliefert. Der ADAC klärt auf, welche Entschädigungen und Ersatzleistungen Ihnen jetzt zustehen.

Entschädigung nach EU-Recht: Streik ist nicht gleich Streik

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese kann je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegen.

Entscheidend ist die Frage nach den „außergewöhnlichen Umständen“. Während Streiks von Dritten (z. B. Flugsicherung oder Bodenpersonal am Flughafen) oft als solche gewertet werden, sieht es beim eigenen Personal anders aus: Ein Streik der eigenen Airline-Mitarbeiter wird in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt. Das bedeutet: Lufthansa-Kunden haben im aktuellen Fall gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung.


Ersatzbeförderung und Betreuung: Die Pflichten der Airline

Unabhängig von einer zusätzlichen Entschädigung bleibt die Lufthansa in der Pflicht, Sie an Ihr Ziel zu bringen.

  1. Alternative Beförderung: Die Airline muss eine Ersatzbeförderung organisieren (z. B. Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft oder ein Bahnticket bei Inlandsflügen).

  2. Selbstorganisation: Erfolgt keine rechtzeitige Lösung durch die Airline, können Passagiere selbst eine Alternative buchen und die notwendigen Kosten später zurückfordern. Wichtig: Setzen Sie der Airline vorher eine angemessene Frist zur Lösung.

  3. Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit am Flughafen haben Sie Anspruch auf Verpflegung (Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke). Sollte sich der Flug auf den nächsten Tag verschieben, muss die Fluggesellschaft eine Hotelunterbringung inklusive Transfer organisieren.

Experten-Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Ausgaben (Hotel, Verpflegung, Fahrtkosten) akribisch auf, falls die Airline diese Leistungen nicht direkt vor Ort bereitstellt.


Besonderheiten bei Pauschalreisen

Haben Sie Ihren Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht, ist nicht die Lufthansa, sondern Ihr Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Dieser trägt die Verantwortung für den Gesamtablauf der Reise. Bei erheblichen Verspätungen oder Ausfällen können Pauschalreisende zudem eine Reisepreisminderung geltend machen.


Rücktritt vom Vertrag: Ticketpreis zurück

Wer aufgrund des Streiks gar nicht mehr reisen möchte (z. B. weil der Geschäftstermin platzt oder die Urlaubszeit zu stark verkürzt wird), kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten. Eine bloße Gutschrift oder ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.


Ansprüche prüfen: So kommen Sie zu Ihrem Geld

Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, lässt sich digital prüfen. Der ADAC Entschädigungsrechner ermöglicht es Betroffenen, mit wenigen Klicks (Eingabe von Flugnummer und Datum) ihre Ansprüche zu verifizieren.

Zur Durchsetzung gibt es zwei Wege:

  • Musterbrief: Nutzen Sie die Vorlagen des ADAC, um die Forderung selbst direkt an die Lufthansa zu schicken.

  • Rechtsbeistand: Dienste wie der ADAC-Partner FairPlane setzen Forderungen mithilfe von spezialisierten Anwälten durch – oft gegen eine Erfolgsprovision, dafür aber stressfrei für den Reisenden.

Redaktion
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