Leben

Nach BGH-Urteil zu Rentenfaktorklauseln: Verbraucherzentrale setzt weitere Versicherer unter Druck

0
Nach BGH-Urteil zu Rentenfaktorklauseln: Verbraucherzentrale setzt weitere Versicherer unter Druck
Symbolfoto von Sabine van Erp auf Pixabay

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Ende vergangenen Jahres zeigt die juristische Offensive der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg maximale Wirkung. Im Dezember 2025 hatte der BGH eine umstrittene Rentenfaktorklausel der Allianz Lebensversicherungs AG für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Das Urteil setzte eine Kettenreaktion in der gesamten deutschen Versicherungsbranche in Gang: Nach aktuellen Abmahnungen haben nun weitere prominente Branchengrößen klein beigeben müssen und Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Gegen uneinsichtige Anbieter reichten die Verbraucherschützer unterdessen neue Klagen ein.

Einlenken bei Allianz, Zurich und SV SparkassenVersicherung – Neue Klagen eingereicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nahm das BGH-Urteil zum Anlass, um gezielt gegen Anbieter mit vergleichbaren Klauseln in ihren Versicherungsverträgen vorzugehen. Mit Erfolg: Die Allianz Pensionskasse AG, die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG sowie die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG gaben nach rechtlichen Abmahnungen die geforderten Unterlassungserklärungen ab. Damit verpflichten sich die drei Konzerne rechtsverbindlich, die beanstandeten Anpassungsklauseln künftig nicht mehr zu verwenden.

Nicht alle Versicherer zeigten sich jedoch einsichtig. Gegen die Pro bAV Pensionskasse AG und die Proxalto Lebensversicherung AG wurden nach erfolglosen Abmahnungen nun offizielle Gerichtsklagen eingereicht. Die Verbraucherschützer wollen die Ansprüche der Kunden auch hier konsequent auf dem Klageweg durchsetzen.

Verstoß gegen das Symmetriegebot: Einseitige Kürzungen sind rechtswidrig

Der sogenannte Rentenfaktor ist der zentrale Hebel in fondsgebundenen Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Er legt fest, wie viel Euro monatliche Rente der Kunde später für jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital ausbezahlt bekommt. In der Vergangenheit hatten sich zahlreiche Lebensversicherer in ihren Kleingedruckten das Recht vorbehalten, diesen Faktor bei gesunkenen Zinsen oder einer gestiegenen Lebenserwartung einseitig abzusenken.

Genau an dieser Praxis übte der BGH scharfe Kritik. Die Verträge sahen zwar ein Recht der Konzerne zur Absenkung des Rentenfaktors vor, verpflichteten sie im Gegenzug jedoch nicht dazu, den Faktor bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten (wie etwa steigenden Zinsen) wieder anzuheben.

Diese einseitige Vertragsgestaltung verstößt laut den Karlsruher Richtern eklatant gegen das rechtliche Symmetriegebot und stellt eine unzulässige, unangemessene Benachteiligung der Versicherten dar.

„Der BGH hat entschieden, dass das Fehlen einer gleichzeitigen Verpflichtung des Versicherers zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt. Damit sind entsprechende Klauseln unwirksam“, erklärt Niels Nauhauser, angesehener Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der BGH eindeutig geklärt, dass diese oder auch ähnliche Klauseln unzulässig sind.“

Was Betroffene jetzt tun können: Nachzahlungen und Korrektur einfordern

Für Millionen von Sparern und Rentnern in Deutschland eröffnet das BGH-Urteil erhebliche finanzielle Chancen. Wer in der Vergangenheit von einer Herabsetzung seines Rentenfaktors betroffen war, sollte unverzüglich die eigenen Vertragsunterlagen und die damaligen Kürzungsschreiben der Versicherung prüfen.

Sollte die Absenkung des Rentenfaktors auf Grundlage einer nun für unwirksam erklärten Klausel erfolgt sein, ist die Kürzung rechtlich null und nichtig. Betroffene haben dann klare Ansprüche gegenüber ihrer Versicherung:

  1. Rücknahme der Kürzung: Der ursprünglich vereinbarte, höhere Rentenfaktor muss für die Zukunft wieder vollständig eingesetzt werden.

  2. Anspruch auf Nachzahlungen: Wer bereits eine gekürzte Altersrente bezieht, kann die Differenzsummen rückwirkend vom Versicherer zurückfordern.

Musterbrief unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung

Um den Druck auf die Versicherungsgesellschaften zu erhöhen und Kunden die Geltendmachung zu erleichtern, stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen rechtssicheren Musterbrief zur Verfügung. Betroffene können diesen nutzen, um ihren Versicherer zur Kasse zu bitten.

Der kostenlose Musterbrief steht auf der Website der Verbraucherzentrale unter zum Download bereit.

Die Entwicklungen nach dem BGH-Urteil im Überblick

Versicherungskonzern Status nach Abmahnung Auswirkung auf Kunden
Allianz Lebensversicherungs AG Vom BGH verurteilt (Az. IV ZR 34/25) Grundsatzurteil: Kürzungsklausel unwirksam
Allianz Pensionskasse AG Unterlassungserklärung abgegeben Klausel wird künftig nicht mehr verwendet
Zurich Deutscher Herold Unterlassungserklärung abgegeben Klausel wird künftig nicht mehr verwendet
SV SparkassenVersicherung Unterlassungserklärung abgegeben Klausel wird künftig nicht mehr verwendet
Pro bAV Pensionskasse AG Klage eingereicht Gerichtsverfahren läuft
Proxalto Lebensversicherung AG Klage eingereicht Gerichtsverfahren läuft

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben