Tempo 30 in Neckarbischofsheim: Erste Schilder stehen bald
Neckarbischofsheim – Die neuen Tempo-30-Zonen in Neckarbischofsheim, Helmhof und Untergimpern rücken näher. Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, hat das Landratsamt die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Wann geht es los?
Der genaue Zeitpunkt für die Einführung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung hängt nun von der Herstellung und dem Aufstellen der entsprechenden Schilder ab. Laut Hauptamtsleiterin Mareike Guschl wird es in den betroffenen Straßenabschnitten grundsätzlich an jeder Kreuzung ein 30er-Schild geben.
Unterschiedliche Regelungen für Ortsteile und Kernstadt
Während in den Ortsteilen Helmhof und Untergimpern die Tempo-30-Regelung nur nachts von 23 bis 6 Uhr gilt, ist in der Kernstadt (Waibstadter, Von-Hindenburg- und Hauptstraße) eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet.
Wo genau gelten 30 km/h
- Waibstadter Straße: Kurz vor der Total-Tankstelle bis zum Ende beim Kreisverkehr
- Von-Hindenburg-Straße: Ab dem Kreisverkehr bis zur Freibad-Kreuzung
- Hauptstraße: Ab dem Kreisverkehr bis zur Y-Kreuzung Turmstraße/Alte Hasselbacher Straße
Die Entscheidung für unterschiedliche Regelungen basiert auf den Ergebnissen des Lärmaktionsplans.
Ausnahmen und Ausblick
Einige Bürger hatten sich für eine Ausweitung der Tempo-30-Zone in der Hauptstraße bis zum Ortsausgang in Richtung Adersbach ausgesprochen. Da die Lärmbelastung in diesem Abschnitt jedoch nicht ausreichend hoch war, konnte dieser Wunsch zunächst nicht erfüllt werden. Eine erneute Überprüfung der Lärmbelastung ist für die Jahre 2027/28 vorgesehen.
Kontrollen angekündigt
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch kontrolliert werden.
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